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Bildung und Wissenschaft

Im Jahr 2009 ist in Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) in Kraft getreten.
Artikel 24 der UN-BRK erkennt das Recht behinderter Menschen auf Bildung an. Ausgehend vom Prinzip der Gleichberechtigung gewährleistet die Konvention ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen.

Für den Landesbehindertenbeauftragten sind im Bereich Bildung unter anderem die folgenden Punkte in Bezug auf den Senat von großer Wichtigkeit:

  • der Senat stellt sicher, dass die inklusive Erziehung und Bildung in Kindertagesstätten und Schulen weiterentwickelt wird
  • für die Weiterentwicklung eines inklusiven Bildungs- und Erziehungssystems in Bremen wird ein Qualitätsstandard „Inklusion“ und ein „Entwicklungsplan Inklusion 2.0“ für alle Schulformen einschließlich der berufsbildenden Schulen erarbeitet, der konkrete und überprüfbare („smarte“) Maßnahmen und Arbeitsschritte festlegt
  • die für die Weiterentwicklung eines inklusiven Bildungs- und Erziehungssystems erforderlichen personellen und sächlichen Ressourcen werden zur Verfügung gestellt
  • es wird sichergestellt, dass sonderpädagogische Fachkräfte auch zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und nicht etwa als Vertretungskräfte eingesetzt werden
  • Konzepte und Strukturen für den Umgang mit Schüler*innen mit herausforderndem Verhalten wie Familien- oder Übergangsklassen werden weiterentwickelt und ausgebaut, um eine dauerhafte Aussonderung dieser Schüler- und Schülerinnengruppe aus dem allgemeinen Schulbetrieb zu vermeiden
  • Bremens Schulen werden systemisch mit pädagogischem und nichtpädagogischem Personal so ausgestattet, dass Schulassistenzen, die über die Eingliederungshilfe finanziert werden, nur noch in seltenen Ausnahmefällen erforderlich sind

Gremien: Der Landesbehindertenbeauftragte ist unter anderem als Gast in der Deputation für Kinder und Bildung und im Ausschuss Inklusion und sonderpädagogische Förderung vertreten.

"Die ZEIT" zur Inklusion an Schulen - Statement Arne Frankenstein

Behinderte Kinder haben einen Anspruch auf inklusive Beschulung. Nicht hinnehmbar ist, dass sie ausgeschlossen werden, weil eine Assistenz fehlt, sagt Arne Frankenstein im Artikel „Von wegen gemeinsam. Seit 15 Jahren will Deutschland die Schule für alle. Jetzt zeigen Studien: Inklusion nutzt jedem Kind. Von Jeannette Otto in der ZEIT vom 21. März 2024.
Im Artikel kommen ebenfalls zwei ehemalige Schüler der Gesamtschule Ost (GSO Bremen) zu Wort, die sich 2011 als Fünftklässler dort kennenlernten und inklusiv beschult wurden. Und es wird auf die im Herbst 2023 erfolgte Staatenprüfung des UN-Ausschusses Behindertenrechtskonvention eingegangen, der der deutschen Bildungspolitik eine deutliche Rüge aussprach.
Zum ZEIT Artikel vom 21. März 2024

Impulse zur schulischen Inklusion in Bremen: Wofür wir einstehen. Woher wir die Kraft nehmen.

Der Landesbehindertenbeauftragte lud am 5. Februar 2024 ein zur Podiumsdiskussion im Festsaal der Bremischen Bürgerschaft mit Prof. Dr. em. Georg Feuser, Wegbereiter der schulischen Integration und Inklusion in Bremen. Seine konzeptionellen Arbeiten sind zentraler Bezugspunkt in Entwicklungsfragen inklusiven Unterrichts sowie inklusiver Schule und Gesellschaft. Über die aktuelle Situation der inklusiven Bildung in Bremen treten Arne Frankenstein, Elke Gerdes, Dr. Swantje Köbsell und Janne Schmidtmann mit in den Austausch. Über 200 Teilnehmende waren dabei und bereit, die erfolgten Schritte zu würdigen, aus der Vergangenheit zu lernen und Impulse für die Gegenwart und Zukunft mitzunehmen und zu diskutieren.
Weitere Informationen zur Veranstaltung Impulse zur schulischen Inklusion in Bremen

Schulen in Bremen stellen trotz Anspruch auf Schulbesuch auf Viertagewoche um

Der Weser-Kurier hat am 20. September darüber berichtet, dass an der Paul-Goldschmidt-Schule nur noch an vier Tagen pro Woche Unterricht stattfindet. Eine Problemanzeige der Paul-Goldschmidt-Schule hat den LBB, neben anderen Eingaben und Beschwerden, die ihn seit Schuljahresbeginn vermehrt erreicht haben, veranlasst, sich mit einem Schreiben zur Gewährleistung inklusiver Beschulung an die Bildungssenatorin zu wenden.

Stellungnahme des Landesbehindertenbeauftragten zur Novellierung des Bremischen Hochschulrechts

Bereits 2021 hat der Landesbehindertenbeauftragte eine umfangreiche Stellungnahme gegenüber der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Novellierung des Bremischen Hochschulrechts abgegeben. Zentrale Forderung war die gesetzliche Absicherung von Behindertenbeauftragten, um zu gewährleisten, dass behinderte Studierende und Studierende mit chronischen Erkrankungen gleichberechtigt ihre Grundrechte wahrnehmen können.

Leider fand diese Forderung im 2022 vorgelegten Gesetzesentwurf keine Berücksichtigung. Der Landesbehindertenbeauftragte hat sich im Rahmen der Anhörung erneut für eine gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung von Behindertenbeauftragten eingesetzt, seine Position sowohl in einer schriftlichen Stellungnahme an den Vorsitzenden des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit (den Gesetzesentwurf beratender Fachausschuss) begründet und in der öffentlichen Anhörung am 19. Januar 2023 gegenüber dem Ausschuss bekräftigt.

Leider wurde das Gesetz ohne die gesetzliche Absicherung von Behindertenbeauftragten verabschiedet. Damit bleibt Bremen weit hinter den Regelungen der meisten anderen Bundesländer zurück. Es bestehen seitens des Landesbehindertenbeauftragten erhebliche Zweifel, dass die Rechte von behinderten Studierenden und Studierenden mit chronischen Erkrankungen ausreichend durch die Beauftragte oder den Beauftragten für Diversität und Antidiskriminierung vertreten werden können. Dies gilt auch insbesondere im Hinblick darauf, dass diese für eine Vielzahl wichtiger und drängend zu bearbeitender Themen zuständig sind. Der Landesbehindertenbeauftragte wird sich deshalb weiterhin für eine entsprechende Änderung des Gesetzes aussprechen einsetzen.

Lesen Sie dazu die Stellungnahme des Landesbehindertenbeauftragten zur Novellierung des Bremischen Hochschulrechts (pdf, 248.5 KB).

Veranstaltungsreihe Künstliche Intelligenz und Teilhabe

Die lebendige Diskussion nach der gut besuchten Veranstaltung „Künstliche Intelligenz und Teilhabe. Bremer Perspektiven für Chancen und Risiken“ im Mai 2022 macht deutlich, dass an der Auseinandersetzung mit KI (Künstlicher Intelligenz) kein Weg vorbei führt.

Dr. Irmhild Rogalla, Hochschule Bremen, führte in das Thema ein anhand von Beispielen, wie smarten Prothesen, Brillendisplays mit automatischer Text- oder Spracherkennung und Entscheidungsunterstützung zu Budgets in der öffentlichen Verwaltung. Am Beispiel, wie KI schwierige Texte verständlicher machen kann, berichtete Dr. Hendrik Heuer aus seiner Forschungstätigkeit und stellte dar, wie wichtig, das Überprüfen der eigenen Vorannahmen im Praxisfeld ist und welche zentrale Rolle die Rückmeldungen von behinderten Menschen als Expert:innen in eigener Sache spielen müssen, um einen wirklichen Mehrwert zu schaffen.

In seiner Einführung wies Arne Frankenstein darauf hin, dass wir (noch) in keiner inklusiven Gesellschaft leben und somit KI derzeit auch nicht an diskriminierungsfreien Daten Lernen kann. Im Verlauf der Veranstaltung erfolgte eine Einordnung der Bedeutung von erhobenen Daten, deren Auswertung und der Relevanz von Kriterienkatalogen, an denen sich Forschung und Entwicklung von KI gestützten Systemen messen lassen müssen, um nicht veraltete Vorstellungen zu zementieren, sondern Teilhabeorientierung und Inklusion sicherzustellen.

Alle Informationen zur Veranstaltungsreihe sind auf der Seite Künstliche Intelligenz und Teilhabe zu finden.

Abschlusstagung zur inklusiven Bildung der Hochschule Bremen am 15. Juni

Das Projekt INAZ „Inklusive Bildung in der Alphabetisierungspraxis und im System des Zweiten Bildungswegs - Qualifikationen, Kompetenzen und Bedarfe des pädagogischen Personals“ zielt auf die Professionalisierung der inklusiven Bildungspraxis in der Alphabetisierung und im System des Zweiten Bildungswegs. Untersucht wurde, welche Kompetenzen aber auch Widerstände Lehrkräfte in ihrem Berufsalltag bereits haben. Auf der Basis von Gruppendiskussionen und einer bundesweiten Fragebogenerhebung mit Lehrkräften an Volkshochschulen wurde ein Fortbildungsmodul entwickelt und erprobt. Es dient dazu, Lehrkräfte der Erwachsenenbildung zu befähigen, inklusive Lerngruppen qualitativhochwertig zu unterrichten. Die Projektleitung hatte Prof. Dr. Marianne Hirschberg und der Landesbehindertenbeauftragte hatte die Schirmherrschaft der Veranstaltung übernommen und ein Geleitwort für die Abschlussdokumentation erstellt.

Weitere Informationen zum Projekt INAZ

Schüler:innen mit Behinderungen in Afrika

Das Team des LBB befindet sich seit Februar 2020 im engen Austausch mit dem Bremer entwicklungspolitischen Netzwerk e.V. (BeN), der Senatskanzlei, BORDA e.V. sowie Human & Environment e.V. Inhaltlich ging es bei den Treffen unter anderem um ein Projekt an einem Internat für Schüler:innen mit Behinderungen in Osogbo, Nigeria. Seit mehreren Jahren konzentriert sich die Unterstützung von Human & Environment e.V. auf eine große staatliche Internatsschule für Kinder und Jugendliche in Nigeria. Dort werden in der Primar- und Sekundarschule ca. 600 junge Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen betreut und unterrichtet. Gemeinsam setzt sich der Verein für ein menschenwürdiges und gleichberechtigtes Leben der Menschen ohne Hunger und Armut ein.
Mit Unterstützung des Beauftragten soll nun an zwei Schulen barrierefreie Sanitäranlagen in der Region um Durban (Südafrika) geschaffen werden.

Stellungnahme des Landesbehindertenbeauftragten zur Digitalen Lehre

Bedingt durch die Corona-Pandemie ergaben sich im Sommersemester 2020 viele neue Anforderungen an die digitale Lehre. Anfang Juli wurde eine Umfrage bei den Hochschulen Bremens durchgeführt, um Probleme und Barrieren festzustellen. Lesen Sie dazu die Stellungnahme des Landesbehindertenbeauftragten (pdf, 226.2 KB) für die Anhörung zum Thema Digitale Lehre des Ausschusses Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit der Bürgerschaft Bremen.

Schulische Inklusion - über 300 Vertreter von Schulen und aus der Politik zogen Zwischenbilanz

Blick ins Publikum

Eine Dekade UN-BRK sowie die Bremer Schulreform haben der Landesbehindertenbeauftragte sowie der Verein "Eine Schule für Alle Bremen e.V." am 19. März 2019 zum Anlass genommen und zur Veranstaltung "Schulische Inklusion in Bremen – Bilanz und Perspektiven" geladen. Die Vorsitzende des Expert*innen-Kreises "Inklusive Bildung" der Deutschen UNESCO-Kommission, Frau Ute Erdsiek-Rave richtete eingangs den Blick auf die schulische Inklusion im gesamten Bundesgebiet. Anschließend nahm Joachim Steinbrück in seinem Vortrag die bremische Situation in den Fokus. Vor der abschließenden Podiumsdiskussion berichteten die Paula-Modersohn-Schule Bremerhaven sowie die Gesamtschule Bremen-Ost von gelebter Inklusion vor Ort. WEITER

Teilhabe behinderter SchülerInnen - Klage des Gymnasiums Horn

Logo Gymnasium Horn.

Im Frühjahr 2018 hat die Schulleiterin des Gymnasiums Horn die Senatorin für Bildung verklagt, da diese von ihr verlangt hat, eine Inklusionsklasse einzurichten, in der auch Kinder mit Lernschwierigkeiten unterrichtet werden sollen. Unter anderem der Landesteilhabebeirat hat zur Debatte um das Gymnasium Horn Stellung bezogen und gefordert, der diskriminierenden Ausgrenzung behinderter Schülerinnen und Schüler Grenzen zu setzen. Die Anhörung zum Verfahren fand Ende Juni 2018 am Verwaltungsgericht Bremen statt. Die Vorsitzende Richtern machte in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass ihrer Auffassung nach die Schulleiterin nicht klageberechtigt ist. WEITER

Reader zum Memorandum - Inklusion in Schule und Bildungspolitik ins Zentrum rücken!

Bremer Bündnis für schulische Inklusion

Vor dem Hintergrund der aktuellen bildungspolitischen Entwicklung und Diskussion in Bremen, haben Unterzeichner des Bremer Memorandums "Die Inklusion in Schule und Bildungspolitik ins Zentrum rücken!" einen Reader zur Inklusion vorgelegt. Unter anderem beschreiben die Unterzeichnet, warum sie sich 2015 mit insgesamt 30 Organisationen, Verbände und Vereine zum Bremer Memorandum zusammengetan haben.

Assistenz im Bildungsbereich - Joachim Steinbrück bezieht Stellung

Eine Schülerin im Rollstuhl während des Unterrichts
Quelle. taz

In den vergangenen Monaten ist das Thema Assistenz im Bildungsbereich in Bremen in den Blickpunkt gerückt. Unter anderem fand eine Debatte zur Ausgestaltung der Assistenz in der Sitzung der Bremischen Bürgerschaft am 14. Juni 2016 statt. Der Landesbehindertenbeauftragte verfolgt das Thema aufmerksam und bezieht auf der folgenden Seite Stellung Mehr

Inklusion in Schule und Bildungspolitik ins Zentrum rücken!

Gemeinsam mit dem Verein "Eine Schule für Alle" hat der Landesbehindertenbeauftrage Anfang April 2016 zur Veranstaltung "Inklusion in Schule und Bildungspolitik ins Zentrum rücken!" eingeladen. Mehr als 70 Teilnehmerinnen folgten der Einladung. Auf dem Podium diskutierten der Staatsrat für Kinder und Bildung sowie die bildungspolitischen SprecherInnen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, DIE LINKE und FDP. WEITER

Debatte zur schulischen Inklusion - Landesbehindertenbeauftragter nimmt Stellung

Anfang Februar haben die Leiterinnen und Leiter der elf Grundschulen des Bremer Westens einen Brandbrief zur schulischen Inklusion veröffentlicht. Vor allem haben die Leiterinnen und Leiter in dem Brief die personelle Unterbesetzung in den Förderstrukturen thematisiert. Der Landesbehindertenbeauftragte schaltete sich in der Debatte ebenfalls ein und schrieb einen Gastkommentar für den Weser Kurier. Die Überschrift des Kommentars lautete "Nicht Kür, sondern Pflicht" und erschien am 7. Februar 2016.

Gemeinsam mit Verbänden, Vereinen und Organisationen bringt Joachim Steinbrück das Memorandum "Bremer Bündnis für schulische Inklusion" auf den Weg

Logo Bremer Bündnis für schulische Inklusion

Anfang April 2015 wurde das Memorandum der hiesigen Politik sowie Öffentlichkeit vorgestellt. Mehr als 30 Verbände, Vereine und Organisationen setzen sich gemeinsam dafür ein, dass die Entwicklung eines inklusiven Schulsystems wieder mehr in das Zentrum der Bildungspolitik in Bremen rückt. Das Bündnis macht ferner immer wieder deutlich, dass weiterhin großer Handlungsbedarf besteht, um die Entwicklung und Qualität eines inklusiven Bildungssystems abzusichern und voranzubringen.
Am 5. April 2016 wird gemeinsam mit allen UnterstützerInnen eine Veranstaltung zum Memorandum im Landesinstitut für Schule (LIS) durchgeführt. Informationen erfolgen zeitnah.

Joachim Steinbrück in der taz - 3.000 Anschläge auf die Koalition

Am 12. Juni 2015 forderte der Landesbehindertenbeauftragte in der taz, dass die Inklusion ins Zentrum der Schulpolitik rücken soll. In der Serie "3.000 Anschläge auf die Koalition" geht Joachim Steinbrück unter anderem auf die bestehenden Strukturen ein, welche die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit speziellen Unterstützungsbedarfen sicherstellen sollen. So gibt er kritisch zu bedenken, dass von den ursprünglich acht geplanten REBUZen bislang nur vier existieren. Abschließend fordert der Beauftragte eine deutliche Erhöhung der personellen, räumlichen und sächlichen Ausstattung der schulischen Inklusion in Bremen.Mehr

Landesbehindertenbeauftragter nimmt Stellung zum geplanten dritten Hochschulreformgesetz

Boulevard der Universität Bremen in Höhe der Mensa
Foto: Senatorin für Bildung und Wissenschaft

Ende Januar 2015 gab Dr. Joachim Steinbrück eine Stellungnahme zum 1. Teil des 3. Hochschulreformgesetzes ab. In seinem Brief an die Senatorin für Bildung und Wissenschaft fordert der Behindertenbeauftragte unter anderem eine rechtlich verbindliche Härtefallklausel für alle Masterstudiengänge an den Hochschulen im Land Bremen. Ferner geht Steinbrück in seiner Stellungnahme auf Forderungen aus dem Aktionsplan zur Umsetzung UN-BRK ein.
Stellungnahme des Landesbehindertenbeauftragten (pdf, 75.8 KB)

Aktionsplan Universität Bremen

Im Dezember 2013 hat die Universität Bremen als erste Hochschule in Deutschland einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Die vereinbarten Maßnahmen betreffen unter anderem den Ausbau der baulichen Barrierefreiheit und der Unterstützungsangebote für Studierende, die Überprüfung aller Regelungen und Aktivitäten der Hochschule auf ihre Inklusionsrelevanz und die Sensibilisierung und Qualifizierung von Lehrenden und VerwaltungsmitarbeiterInnen.

Der Landesbehindertenbeauftragte und die Bildungssenatorin diskutierten zum Thema "und Aktion... Der Bremer Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention"

Der Verein "Eine Schule für Alle Bremen e.V." veranstaltete im Oktober 2013 in der Jugendherberge Bremen zum 12. Mal die Reihe „Pfeiffer mit 3 f ! – Die Bremer BildungsMatinee“. Die Veranstaltung befasste sich mit dem Bremer Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention und welche Chancen dieser im Bereich Bildung bietet.

Zu der Diskussionsveranstaltung waren die Senatorin für Bildung und Wissenschaft, Frau Prof. Dr. Eva Quante-Brandt sowie der Landesbehindertenbeauftragte, Dr. Joachim Steinbrück eingeladen.
Beachten Sie auch die Dokumentation der Veranstaltung.

Landesbehindertenbeauftragter nimmt Stellung zur geplanten Änderung des Bremischen Schulgesetzes

Am 21. Oktober 2013 nahm Dr. Joachim Steinbrück Stellung zu dem Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes. Die thematischen Schwerpunkte des Schreibens vom Landesbehindertenbeauftragten sind einerseits die Förderung und Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarfen im Bereich sozial-emotionale Entwicklung an der Fritz-Gansberg-Straße sowie die Frage der zukünftigen Rolle der drei Förderzentren.