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Inklusionsbeirat Bremerhaven

Inklusionsbeirat der Stadt Bremerhaven
Inklusionsbeirat der Stadt Bremerhaven

Anfang Mai 2015 hat sich der Inklusionsbeirat der Stadt Bremerhaven konstituiert. Der Beirat soll unter anderem die Umsetzung und Fortschreibung des Kommunalen Teilhabeplans auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention beratend begleiten und der Stadtverordnetenversammlung sowie dem Magistrat Vorschläge bezüglich des Teilhabeplans und dessen Umsetzung unterbreiten. Die Grundlage für die Tätigkeit stellt das Ortsgesetz über den Inklusionsbeirat der Stadt Bremerhaven (pdf, 272 KB) dar, welches im Dezember 2014 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde.

Als beratendes Mitglied gehört auch der Landesbehindertenbeauftragte dem Beirat an. Joachim Steinbrück oder sein Arbeitsstab nehmen regelmäßig an den Sitzungen teil.

Als Vorsitzende des Inklusionsbeirats wurde Heima Schwarz-Grote gewählt. Das Amt der Stellvertreterinnen wird durch Silvana Nowacki sowie Karin Janßen ausgeübt.

Folgende Einrichtungen, Verbände und Gruppen gehören dem Inklusionsbeirat stimmberechtigt an:

  • Der Bewohnerbeirat der Albert-Schweitzer-Wohnstätten e. V.,
  • der Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V., Kreisgruppe Bremerhaven,
  • der Gehörlosenverein Bremerhaven von 1899,
  • der Verein Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Ortsvereinigung Bremerhaven e. V.,
  • die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen einzelner Bremerhavener Betriebe,
  • der Verein Selbsthilfe Bremerhavener Topf e. V.,
  • der Sozialverband Deutschland e. V., Kreisverband Bremerhaven ,
  • der Sozialverband VDK, Kreisverband Bremerhaven sowie
  • der Kreis der Werkstattbeschäftigten der Elbe Weser Werkstätten gGmbH

Nähere Informationen zur Arbeit des Inklusionsbeirats erhalten Sie beim kommunalen Behindertenbeauftragten der Stadt Bremerhaven