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Landesbehindertenbeauftragter legt der Bürgerschaft seinen Bericht über seine Tätigkeit vor

Inklusive Stadt- und Quartiersentwicklung, gleichberechtigte Teilhabe behinderter Kinder und Jugendlicher am allgemeinen Bildungs-und Schulsystem, hochwertige Gesundheitsversorgung im Regelsystem für alle behinderten Menschen und die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Bremen. Diese und weitere Punkte hat Arne Frankenstein in der Parlamentssitzung am 16. September 2020 bei der Vorstellung des 6. Tätigkeitsberichts des Landesbehindertenbeauftragten (pdf, 795.7 KB) angesprochen.

Der Berichtzeitraum fällt in die Amtszeit von Dr. Joachim Steinbrück, der im Parlament persönlich anwesend war und von den Redner*innen für seine hervorragende Arbeit in den vergangenen Jahren gedankt wurde. Nach § 24 Absatz 8 Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz legt die beauftragte Person der Bürgerschaft alle zwei Jahre einen Bericht über ihre eigene Tätigkeit vor. In der Aussprache über den Tätigkeitsbericht soll die Bürgerschaft der beauftragten Person Gelegenheit zur Vorstellung des Tätigkeitsberichts geben.


14. Sitzung der Bremischen Bürgerschaft (Landtag, 10:00-13:00 Uhr) am 16.09.2020.