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Stichtag 23. September 2020

Ab diesem Tag müssen europaweit alle öffentlichen Stellen auf ihren Internetseiten eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Damit ist erstmals das Recht auf digitale Barrierefreiheit durchsetzbar. Behinderte Menschen, die auf Barrieren im Internet stoßen, können diese ab sofort melden. Nach erfolgloser Auseinandersetzung mit der öffentlichen Stelle können sie sich bei der Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik beschweren. Die Zentralstelle setzt das Recht auf digitale Barrierefreiheit durch.

Beachten Sie dazu auch unsere Pressemitteilung auf den Webseiten der Bürgerschaft Bremen
Das Recht auf digitale Barrierefreiheit ist durchsetzbar

Die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit müssen auch in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache bereit gestellt werden. Dafür stellen wir zentral Übersetzungen zur Verfügung.