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Ein Tag im Sinne der Teilhabe von behinderten Menschen

Am 17. Februar 2014 war das derzeit diskutierte Bundesteilhabegesetz Thema der ersten Veranstaltung der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. Verena Bentele hatte hierzu gemeinsam mit den Landesbehindertenbeauftragten Norbert Killewald (Nordrhein-Westfalen), Irmgard Badura (Bayern) und Stephan Pöhler (Sachsen) in Kleisthaus nach Berlin eingeladen. Der Titel der Veranstaltung lautete „Das neue Teilhaberecht – oder wo stehen wir und wie geht es weiter mit den Rechtsgrundlagen für Menschen mit Behinderung?“

Die Veranstaltung gab einen Überblick über die verschiedenen Initiativen und Ansätze für ein Bundesteilhabegesetz. So wurden die Aktivitäten der Länder, die Absichten des Bundes sowie der Gesetzentwurf des Forums behinderter Juristinnen und Juristen vorgestellt. Debattiert wurde anschließend unter anderem über die Forderung der Abschaffung der Vermögens- und Einkommensanrechnung, über die Ansiedlung des Gesetzes außerhalb der Sozialhilfe sowie über die Einbeziehung der Betroffenen in die weitere Gesetzesgestaltung. Das Programm, die Redebeiträge und Präsentationen der Referenten finden Sie am Ende dieser Seite.

Im Vorfeld gab es ein Treffen zwischen den Landesbehindertenbeauftragten, der Bundesbehindertenbeauftragten sowie Vertretern der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS). Es wurden folgende Schritte zur gemeinsamen Begleitung des neuen Teilhaberechts vereinbart:

  • Die Bundesbehindertenbeauftragte, die Landesbehindertenbeauftragten und die BAGüS richten eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens ein.
  • Das neue Teilhaberecht soll im Rahmen des Sozialgesetzbuches IX geregelt und spätestens 2016 beschlossen werden.
  • Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bei der Hilfe zur Pflege und in der Pflegeversicherung wird angestrebt.
  • Menschen mit Behinderungen sollen künftig Beratung aus einer Hand bekommen.

Auch der Landesbehindertenbeauftragte der Freien Hansestadt Bremen, Dr. Joachim Steinbrück nahm an beiden Veranstaltungen teil. Im Laufe des Tages machte er mit Wortbeiträgen deutlich, dass das neue Teilhaberecht, mit dem die bisherige Eingliederungshilfe reformiert werden soll, für die Betroffenen sehr wichtig ist und dass der Gesetzgeber nicht nur die Entlastung der kommunalen Haushalte als Ziel verfolgen darf. Vielmehr müsste die Reform vor allem auch reale Verbesserungen für Menschen mit Behinderung mit sich bringen. Als Beispiel nannte er die persönliche Assistenz, das Budget für Arbeit und die Abschaffung der Einkommens- und Vermögensanrechnung.

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