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Bundesteilhabegesetz - was geht in Bremen?

Foto: teilhabegesetz.org
Foto: teilhabegesetz.org

Bezüglich des wichtigsten behindertenpolitischen Reformvorhaben dieser Legislaturperiode im Bund, nämlich dem Bundesteilhabegesetz finden derzeit zahlreiche Aktivitäten seitens des Bremer Landesbehindertenbeauftragten statt. Gerne wollen wir hierüber berichten.

Beteiligung der verbandsklageberechtigten Behindertenverbände

Auf Einladung des Büros des Landesbehindertenbeauftragten fand im August 2016 ein Gespräch zwischen dem Staatsrat der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport sowie den verbandsklageberechtigten Behindertenverbänden statt. Bereits im Vorfeld machte der Beauftragte deutlich, dass er - trotz der massiven Kritik am Referentenentwurf - weiterhin auf einen konstruktiven Dialog setzt, um mit Änderungen des Entwurfs im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch eine für alle Beteiligten akzeptable Reform zu erreichen. Eingangs erläuterte der Staatsrat die Haltung seines Ressorts im Hinblick auf den nun stattfindenden Gesetzgebungsprozess.
Im Nachgang ging es vor allem um folgende Schwerpunktthemen:

• Zugang zur Eingliederungshilfe (5-Felder-Problematik)
• Bedarfsfeststellungsverfahren
• Einkommens- und Vermögensanrechnung
• Hilfe zur Pflege (satt und sauber)
• Auswirkung des Entwurfs insbesondere auf die Gruppe der geistig behinderten Menschen

Infoveranstaltung durch den Martinsclub in Einfacher Sprache

Ende August hat Joachim Steinbrück an einer Informationsveranstaltung zum Bundesteilhabegesetz im Martinsclub teilgenommen. Auf der Veranstaltung wurden kritische Punkte des vorliegenden Referentenentwurfs in Einfacher Sprache den Teilnehmerinnen erläutert. Neben Anke Teebken vom Paritätischen erläuterte auch Joachim Steinbrück Kernpunkte in einer einfachen Sprache. Im Rückblick ist festzuhalten, dass das Angebot sehr gut wahrgenommen wurde und dass es eine wichtige Veranstaltung im Hinblick auf den Slogan "Nicht ohne uns über uns" war.

Austausch mit den Bremer Bundestagsabgeordneten

Foto: Büro LBB
Foto: Büro LBB

Seit September treffen sich der Landesbehindertenbeauftragte sowie der Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverband Bremen (Gerd Wenzel) mit den einzelnen Bremer Bundestagsabgeordneten. In den Gesprächen gehen Wenzel und Steinbrück auf die Kernforderungen

  • für mehr Selbstbestimmung die Wunsch- und Wahlrechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken und nicht einzuschränken,
  • Einkommen und Vermögen nicht mehr heranzuziehen
  • keine Leistungskürzungen und Leistungseinschränkungen vorzunehmen,
  • ein Verfahrensrecht zu schaffen, das Leistungen zügig, abgestimmt und wie aus einer Hand für Betroffene ermöglicht und nicht hinter erreichte SGB IX-Gesetzesstandards zurückfällt,
  • mehr Teilhabe- und Wahlmöglichkeiten im Arbeitsleben zu ermöglichen sowie
  • Betroffenenrechte nicht indirekt, z.B. über schlechte finanzielle und vertragliche Rahmenbedingungen für Anbieter, zu beschneiden ein

Die Gespräche finden in der Dienststelle des Landesbehindertenbeauftragten statt. Im Nachgang gibt es eine Zusammenfassung des Gesprächs, in welcher die Kernforderungen erneut erläutert werden.