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  • PM: 2008/04 - Erleichterungen bei der Beförderung von Rollstuhlfahrern in Stadtbussen

PM: 2008/04 - Erleichterungen bei der Beförderung von Rollstuhlfahrern in Stadtbussen

Der Landesbehindertenbeauftragte begrüßt diese Entscheidung

"Die Verkehrsblatt-Veröffentlichung des Bundesverkehrsministers hat jetzt für die dringend benötigte Klarheit gesorgt: Die Beförderung von Menschen mit Rollstuhl in Stadtbussen wird wieder erleichtert", erklärt Bremens Landesbehindertenbeauftragter, Dr. Joachim Steinbrück.

Seit dem vergangenen Jahr kam es immer wieder vor, dass sich bundesweit Busunternehmen weigerten, mehr als eine Person mit Rollstuhl gleichzeitig in ihren Bussen zu befördern. Grund hierfür ist eine Regelung in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), nach der in Stadtbussen nur so viele Menschen mit Rollstuhl befördert werden dürfen wie Rollstuhlplätze im Fahrzeugschein eingetragen sind. Diese Regelung gilt für Busse, die nach dem 12. Februar 2005 zugelassen worden sind. Deshalb konnten in neuen Bussen häufig nicht mehr als eine Person mit Rollstuhl befördert werden.

In Bremen konnten die negativen Folgen dieser Regelung jedoch vermieden werden. Nach in-tensiven Gesprächen mit dem Landesbehindertenbeauftragten und Vertretern der LAG Selbst-hilfe behinderter Menschen sowie von Selbstbestimmt Leben hat die Bremer Straßenbahn AG (BSAG) nämlich die technischen aufwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass ihre vierzig neuen Busse über zwei Rollstuhlplätze verfügen, die im Fahrzeugschein eingetragen sind.

Im Verkehrsblatt vom 15. März 2008 hat das Bundesverkehrsministerium eine Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung angekündigt. Danach können mehrere Rollstuhlnutzer im Bus befördert werden, sofern der Platz hierfür ausreicht. Die Länder sind aufgefordert worden, im Vorgriff auf die zu erwartende Rechtsänderung sofort hiernach zu verfahren.

Der Landesbehindertenbeauftragte meint hierzu: "Die angekündigte Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung ist auch deshalb zu begrüßen, weil die bisherige Regelung Personen mit Rollstuhl diskriminiert. Hiernach kann ihnen nämlich auch dann die Beförderung verweigert werden, wenn noch genügend Platz im Bus ist. Und die angekündigte Neuregelung wird auch funktionieren. Dies zeigt die altbewährte Bremer Praxis, bei der in den älteren Bussen so viele Personen mit Rollstuhl befördert wurden und werden wie Platz vorhanden war und ist."