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PM 2009-03: Neues Gaststättenrecht berücksichtigt Belange behinderter Menschen

"Ich freue mich darüber, dass in dem neuen Landesgaststättengesetz die Belange behinderter Menschen berücksichtigt worden sind. Durch das neue Gesetz kann verhindert werden, dass Gaststätten, die nach dem Baurecht barrierefrei sein müssen, die Barrierefreiheit später beseitigen, indem sie beispielsweise Podeste mit Stufen einbauen oder das Behinderten-WC zum Bierlager umwandeln", so der Landesbehindertenbeauftragter Dr. Joachim Steinbrück.

Durch die Föderalismusreform ist 2006 die Zuständigkeit für das Gaststättenrecht vom Bund auf die Länder übertragen worden. Deshalb hat Bremen mit Gesetz vom 24.02.2009 das Gaststättenrecht neu geregelt und ein eigenes Landesgaststättengesetz verabschiedet. Es tritt am 01.05.2009 in Kraft.

Das neue Landesgaststättengesetz bestimmt unter anderem, dass vom Gaststättenbetreiber die nach dem Baurecht hergestellte barrierefreie Benutzbarkeit und Erreichbarkeit der für Gäste bestimmten Räume dauerhaft sicherzustellen ist. Bei Verstößen gegen diese Regelung können Bußgelder in einer Höhe von bis zu € 5.000 festgesetzt werden.

Gleichzeitig mit dem Bremischen Gaststättengesetz (BremGastG) tritt eine Änderung des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BremBGG) in Kraft. Durch diese Gesetzesänderung wird das Verbandsklagerecht der Behindertenverbände erweitert.
Zukünftig kann ein verbandsklageberechtigter Verband auch eine Klage gegen eine Behörde des Landes oder seiner beiden Stadtgemeinden wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften zur Herstellung der Barrierefreiheit nach der Bremischen Landesbauordnung bei der Erteilung von Baugenehmigungen erheben.
"Dies bedeutet, dass die klageberechtigten Behindertenverbände in Zukunft durch die Gerichte überprüfen lassen können, ob Abweichungen von den Vorschriften zur Barrierefreiheit durch die Baubehörden zu Recht genehmigt worden sind. Insgesamt ist durch die neuen gesetzlichen Bestimmungen die Rechtsposition von Menschen mit Behinderung gestärkt worden, und ich hoffe, dass die Vorschriften zur Barrierefreiheit deshalb zukünftig konsequenter umgesetzt werden als dies bisher der Fall war", so Dr. Steinbrück abschließend.