Sie sind hier:

"Digitale Barrierefreiheit – Die EU-Richtlinie 2016/ 2102 zur Barrierefreiheit von Websites und Apps"

Das Foto zeigt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung. Im Vordergrund ist eine Person im Rollstuhl zu sehen. Der Konferenzraum ist durch seine großen Fenster sehr hell.
Foto: Landesvertretung Bremen

Annähernd 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet nahmen an der gemeinsamen Tagung der Senatorin für Finanzen und des Landesbehindertenbeauftragten "Digitale Barrierefreiheit – Die EU-Richtlinie 2016/ 2102 zur Barrierefreiheit von Websites und Apps öffentlicher Stellen" im Februar 2018 teil. Aufgrund der bundespolitischen Bedeutung fand die Veranstaltung in der Bremer Landesvertretung in Berlin statt.

Von links nach rechts sind Bürgermeisterin Karoline Linnert sowie die beiden Landesbehindertenbeauftragten Jürgen Dusel sowie Dr. Joachim Steinbrück zu sehen
Foto: Senatorin für Finanzen

Im Zentrum der Veranstaltung stand die EU-Richtlinie RL (EU) 2016/2102 vom 26. Oktober 2016 zu barrierefreien Websites. Sie muss bis Herbst 2018 in Deutschland umgesetzt werden. Zur Umsetzung sind Maßnahmen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene erforderlich. Die Richtlinie verpflichtet alle öffentlichen Stellen der Mitgliedsstaaten, in absehbarer Zeit die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um ihre Webseiten und mobilen Anwendungen besser zugänglich zu machen, indem sie sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestalten (Artikel 4 der Richtlinie).