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PM 2011-05: Was wird aus der Behindertenrechtskonvention in Bremen?

Dies ist der Titel einer Veranstaltung, die der "Arbeitskreis Protest gegen Diskriminierung und für Gleichstellung behinderter Menschen", die Lebenshilfe Bremen sowie der Landesbehindertenbeauftragte gemeinsam am 10. März 2011 durchführen werden.

Das "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" (Behindertenrechtskonvention - BRK) ist in Deutschland im März 2009 in Kraft getreten. Es konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen. Mit dem insgesamt 50 Artikel umfassenden Übereinkommen haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet, eine Vielzahl von Maßnahmen und Vorkehrungen zur Verwirklichung der allgemeinen Menschenrechte auch für behinderte Menschen zu ergreifen. Ein Teil der in der Behindertenrechtskonvention geregelten Verpflichtungen fällt dabei in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer wie z.B. die Gewährleistung eines inklusiven Bildungssystems nach Art. 24 BRK.

Während der Veranstaltung "Was wird aus der Behindertenrechtskonvention in Bremen?" soll untersucht werden, welche konkreten Maßnahmen zur Erfüllung der Verpflichtungen des Bundeslandes Bremen aus der Behindertenrechtskonvention erforderlich sind.
"Artikel 29 der BRK z.B. regelt die Teilnahme behinderter Menschen am politischen und öffentlichen Leben. Die Bundesländer sind verpflichtet, die sich aus diesem Artikel ergebenen Anforderungen umzusetzen. Dazu zählen beispielsweise, dass die Wahlverfahren, Einrichtungen und Wahlmaterialien geeignet, barrierefrei und leicht zu verstehen und zu handhaben sind", erklärt Dr. Joachim Steinbrück, Bremens Landesbehindertenbeauftragter.

Ablauf der Veranstaltung: zunächst wird vom rheinland-pfälzischen Landesbehindertenbeauftragten Ottmar Miles-Paul der Aktionsplan des Landes Rheinland-Pfalz zur Behindertenrechtskonvention vorgestellt. Anschließend werden vom Behindertenbeauftragten des Landes Bremen Dr. Joachim Steinbrück die bisherigen Überlegungen und Aktivitäten zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Bremen erläutert.
Im Anschluss hieran soll mit Vertretern und Vertreterinnen der in der Bürgerschaft mit Fraktions- bzw. Gruppenstatus vertretenen Parteien erörtert werden, ob und welche Maßnahmen im Lande Bremen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Behindertenrechtskonvention notwendig sind. Abschließend soll für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung die Möglichkeit bestehen, sich an der Diskussion zu beteiligen.

"Mit unserer Veranstaltung wollen wir einen Beitrag zur Verwirklichung der Behindertenrechtskonvention in Bremen leisten. Und wir wollen deutlich machen, dass auch das Land Bremen einen Aktions- oder Rahmenplan braucht, in dem die einzelnen Schritte zur Umsetzung der BRK festgelegt werden. So muss beispielsweise untersucht werden, ob alle Landesgesetze mit der Behindertenrechtskonvention übereinstimmen. Zum Beispiel halte ich eine Änderung der Landesbauordnung für sinnvoll, damit auch in älteren Gebäuden bestehende Barrieren beseitigt oder zumindest verringert werden, wie dies Art. 9 BRK anstrebt," so der Landesbehindertenbeauftragte abschließend.

Die Veranstaltung findet statt am 10.03.2011 von 16.00 - 19.00 Uhr im Gehörlosen Freizeitheim Bremen e.V. (Schwachhauser Heerstr. 266).