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15 Jahre Behindertenbeauftragter des Landes Bremen - Eine Tätigkeit im Zeichen der UN-Behindertenrechtskonvention

Der Anfang (2005 - 2007)

Joachim Steinbrück vor dem Bremer Stadtmusikanten. Das Foto wurde ca. 2009 aufgenommen. Joachim Steinbrück trägt ein rot kariertes Hemd.
Foto: Weser Kurier

"Ein Schwerpunkt wird die Bildung sein" war der Titel des Interviews mit mir, das der Weser-Kurier kurz vor Aufnahme meiner Tätigkeit als Landesbehindertenbeauftragter (LBB) veröffentlichte. Genau ein Jahr nachdem die Bürgerschaft beschlossen hatte, in Bremen das Amt eines Beauftragten für die Belange behinderter Menschen einzurichten, konnte ich am 01.07.2005 meine neue Tätigkeit aufnehmen. Und jetzt, fast 15 Jahre später, gehe ich in den Ruhestand. Es war eine abwechslungsreiche, bunte und bewegende Zeit, in der ich viele interessante Menschen kennenlernen konnte. Erlebt habe ich eine SPD-CDU-geführte Landesregierung, zwölf Jahre lang eine Rot-Grüne-Koalition und seit dem vergangenen Jahr gibt es eine Landesregierung, die von der SPD, den Grünen und der Linken getragen wird.

Zunächst war die Funktion des LBB bis zum Ende der damaligen Wahlperiode, also bis 2007 befristet. "Aber was als Provisorium beginnt, das hat ja manchmal doch länger bestand" erklärte der im vergangenen Jahr verstorbene Bürgerschaftspräsident Christian Weber anlässlich meiner Amtseinführung. Als ich zusammen mit meiner Arbeitsassistentin meine Tätigkeit aufnahm, war mein Schreibtisch völlig leer, es gab keine Akten, keinen bereits vorhandenen Schriftwechsel mit Senatsressorts, es gab einfach nichts ... Wichtig war zunächst, zu klären, wie die Beteiligung und Zusammenarbeit mit den Senatsressorts und anderen Stellen wie zum Beispiel Immobilien Bremen ausgestaltet werden könnte. Dies war nicht frei von Konflikten: Gleich zu Beginn meiner Tätigkeit musste ich mich damit auseinandersetzen, dass das Sozialzentrum Süd in ein Gebäude in der Großen Sortillienstraße umgezogen war, das die Anforderungen an die Barrierefreiheit nach dem damals noch jungen Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG) nicht erfüllte. Denn der Aufzug in dem Gebäude war so eng, dass er mit einem Rollstuhl nicht genutzt werden konnte. Auch war vergessen worden, die erforderliche Baugenehmigung einzuholen, die notwendig war, weil das Bürogebäude eine neue Nutzung bekommen hatte. Die TAZ Bremen titelte damals "Sozialamt im Schwarzbau". Nach mehreren kritischen Presseberichten und meinem Eingreifen musste Immobilien Bremen schließlich nachbessern und den Aufzugsschacht erweitern. Ähnlich verhielt es sich mit den Räumen für das Kulturressort am Alten Wall, die zunächst ebenfalls nur über einen zu kleinen Aufzug erschlossen werden sollten. Nach meiner Kritik und Berichten in der Presse lies der damalige Kultursenator Kastendiek (CDU) die Umbauarbeiten an dem Gebäude stoppen, und der Vermieter wurde angehalten, ein Konzept für den Einbau eines barrierefreien Aufzugs zu erarbeiten. Der Weser-Kurier griff die Kritik behinderter Menschen an der Gestaltung der Straßenbahnhaltestellen am Leibnizplatz mit seinem Artikel "Hoppeln über den Leibnizplatz" auf. Die Querung der Gleise im Haltestellenbereich sollte nur über Großpflaster möglich sein, was wiederum nicht mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit vereinbar gewesen wäre. Der damalige Bau- und Verkehrssenator Neumeyer (CDU) verhängte nach der Kritik hieran ebenfalls einen Baustopp bis geklärt war, wie die Querungsstellen im Platzbereich barrierefrei ausgestaltet werden sollten.

Gäste aus Mali beim Bremer Landesbehindertenbeauftragten. Das Foto stammt aus 2009. Von links nach rechts sind zu sehen Aissata Fraoré Dicko ,Modibo Kiré , Sangaré Aminata Diallo , Prof. Dr. Karin Luckey, Ousmane Karia, Dr. Oumar Traoré, Dr. Hans-Joachim Steinbrück sowie Uwe Boysen.
Foto: Kai J. Steuck

Die Konflikte um das Sozialzentrum Süd, das Gebäude des Kulturressorts sowie um die Gestaltung des Leibnizplatzes trugen entscheidend dazu bei, die rechtlichen Regelungen zur Barrierefreiheit in der Verwaltung bekannter zu machen. Gleichzeitig wurde vor ihrem Hintergrund zwischen mir, dem Senator für Bauen und Verkehr und Immobilien Bremen festgelegt, wie der Landesbehindertenbeauftragte bei Bau-, Anmietungs- und Planungsvorhaben zu beteiligen ist. Inzwischen sind es jährlich weit mehr als hundert solcher Verfahren, an denen der Landesbehindertenbeauftragte beteiligt wird.

Trotz massiver Kritik der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, der Lebenshilfe Bremen, des Landesverbandes Sonderpädagogik und des LBB im Frühjahr 2006 entschieden der Senat sowie die Universität, den Studiengang Behindertenpädagogik auslaufen zu lassen, ein Fehler, der sich bis heute negativ auswirkt. Denn in der Region und bundesweit fehlen sonderpädagogische Lehrkräfte in hohem Maße. 2006 wurde auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durch den Bundestag verabschiedet, und gemeinsam mit anderen habe ich mich dafür eingesetzt, in dem Gesetz auch einen zivilrechtlichen Diskriminierungsschutz für behinderte Menschen aufzunehmen. So organisierte ich eine Podiumsdiskussion zu diesem Thema und führte Gespräche mit Bremer Bundestagsabgeordneten.

Im Dezember 2006 wurde von der Vollversammlung der Vereinten Nationen das "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" (UN-Behindertenrechtskonvention) verabschiedet. In Deutschland ist dieses Übereinkommen am 26.03.2009 in Kraft getreten.

Noch im Oktober 2005 wurde das Duo LBB und Arbeitsassistentin um einen Verwaltungsangestellten ergänzt und im Januar 2008 kam Kai Steuck, mein heutiger Stellvertreter, als Referent zu uns.

Der Regierungswechsel 2007 (2007 - 2012)

Der Regierungswechsel hin zu einer Rot-Grünen-Koalition brachte eine Reihe von Veränderungen auch für meine Arbeit. Die Position einer bzw. eines LBB wurde im Sommer 2008 im BremBGG verankert. Aus dem Provisorium war eine auf Dauer angelegte Funktion geworden. Anfang 2009 wurde ich erneut - zunächst für die Dauer von sechs weiteren Jahren - durch die Bremische Bürgerschaft zum LBB gewählt.

Die neue Landesregierung hatte sich vor allem auch wegen der schlechten Ergebnisse Bremens bei der PISA-Studie dazu entschlossen, eine Schulreform durchzuführen. Um diese Reform vorzubereiten, wurde ein "Fachausschuss Schule" eingesetzt, der sich in zwölf jeweils mehrstündigen Sitzungen mit möglichen Reformansätzen des Bildungs- und Erziehungssystems befasste. Für mich waren diese Sitzungen ein bildungspolitischer Intensivkurs. Während der Debatte um die Schulreform war bereits absehbar, dass Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifizieren würde. Vor diesem Hintergrund habe ich mich von Anfang an dafür eingesetzt, dass Bremen bei seiner Schulreform die Verpflichtung aus Artikel 24 UN-Behindertenrechtskonvention, ein inklusives Bildungs- und Erziehungssystem zu entwickeln, berücksichtigt. 2008 wurde das sogenannte Preuß-Lausitz/Klemm-Gutachten vorgelegt, das Empfehlungen für die Ausgestaltung eines inklusiven Schulsystems in der Stadtgemeinde Bremen formulierte. Die Gutachter gingen dabei davon aus, dass die Entwicklung eines inklusiven Schulsystems kostenneutral aus der demografischen Rendite finanziert werden könnte, dass heißt zusätzliche Haushaltsmittel nicht erforderlich seien. Nach der damaligen Prognose sollte die Zahl der Schülerinnen und Schüler so stark zurückgehen, dass Mittel im Schulsystem frei werden sollten, die dann zur Verbesserung des Schulsystems und zur Finanzierung der Kosten der Inklusion hätten verwendet werden können. Leider stellte sich schon nach wenigen Jahren heraus, dass diese Annahme unzutreffend war.

Mit der Schulreform des Jahres 2009 wurde festgelegt, dass sich die Schulen im Lande Bremen zu inklusiven Schulen zu entwickeln haben. Nach dem Schulgesetz sollen sie im Rahmen ihres Erziehungs- und Bildungsauftrages die Inklusion aller Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Staatsbürgerschaft, Religion oder einer Beeinträchtigung in das gesellschaftliche Leben und die schulische Gemeinschaft befördern und Ausgrenzungen Einzelner vermeiden. Inklusion bezieht sich hiernach nicht nur auf behinderte, sondern auf alle Schülerinnen und Schüler in all ihrer Vielfalt.
Eine wesentliche Barriere für ein gutes Gelingen der Schulreform und damit auch der Inklusion war und ist bis heute die unzureichende personelle und sächliche Ausstattung des Bildungssystems in Bremen. Wegen der Unterfinanzierung des Schulsystems trat im Herbst 2012 die damalige Bildungssenatorin Jürgens-Pieper (SPD) zurück.

Der Senat verabschiedete 2008 die "Richtlinie zur barrierefreien Gestaltung baulicher Anlagen des öffentlichen Verkehrsraums von Grünanlagen und öffentlichen Spiel- und Sportstätten", die unter Beteiligung der Vertretungen behinderter Menschen sowie des LBB erarbeitet worden war. Im März 2016 wurde diese Richtlinie durch Beschluss des Senats neu gefasst. Sie orientiert sich an den einschlägigen DIN-Normen sowie anderen Regelwerken und legt im Einzelnen fest, wie der öffentliche Verkehrsraum in Bremen und Bremerhaven barrierefrei zu gestalten ist. Inzwischen wird diese Richtlinie bei der Neugestaltung und bei ohnehin stattfindenden Baumaßnahmen wie zum Beispiel der Erneuerung von Straßenbahngleisen weitgehend beachtet. Ein systematischer Abbau von Barrieren im öffentlichen Verkehrsraum, für den Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden, findend nur in geringem Umfang, nämlich bei der systematischen Modernisierung von Bushaltestellen statt. Hier müsste meines Erachtens mehr als "eine Schippe draufgelegt" werden, um den Barrieren im Bestand zu Leibe zu rücken.

Die UN-Behindertenrechtskonvention (2012 - 2014)

Schon das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) aus dem Jahre 2002 und das BremBGG, das im Dezember 2003 in Kraft getreten war, hatten der Behindertenpolitik in Deutschland und Bremen wichtige Impulse gegeben. Diese wurden durch die UN-Behindertenrechtskonvention verstärkt, die im März 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist. Die Konvention verlangt ebenso wie die Behindertengleichstellungsgesetze die Herstellung einer vollen wirksamen, gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe behinderter Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Zur Umsetzung der UN-BRK wurden in den Bundesländern und durch die Bundesregierung Aktionspläne beschlossen.

Der Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention im Land Bremen wurde von einem "Temporären Expertinnen- und Expertenkreis" (TEEK) im Zeitraum 2012 / 2014 erarbeitet. Im Frühjahr 2012 kam der Senat der Aufforderung der Bremischen Bürgerschaft nach und setzte den TEEK unter meinem Vorsitz ein. Stellvertreter wurde der damalige Sozialstaatsrat Horst Frehe. Begleitet und gesteuert wurde die Arbeit des TEEK durch eine Staatsrätinnen- und Staatsräte-Lenkungsrunde. Die Aufgabe, als weisungsunabhängiger Behindertenbeauftragter im Auftrag des Senats im TEEK den Entwurf eines Landesaktionsplans zu erarbeiten, empfand ich als große Herausforderung ebenso wie die Aufgabe, den TEEK, in dem Behindertenverbandsvertreter und vertreterinnen sowie Vertreter und Vertreterinnen der einzelnen Senatsressorts saßen, zu einem arbeitsfähigen Gremium entwickeln zu helfen. Bis heute bin ich - offen gesagt - froh darüber und auch ein wenig stolz darauf, dass wir im Herbst 2014 dem Senat den Entwurf des Landesaktionsplans vorlegen konnten, den dieser dann Anfang Dezember 2014 verabschiedet hat.

Zur Unterstützung der Arbeit im TEEK wurde das LBB-Team erweitert; Kai Baumann kam zu uns. Er leitet jetzt unter anderem die Geschäftsstelle des Landesteilhabebeirats, der mit dem Landesaktionsplan geschaffen wurde.

Während der Arbeit im TEEK gab ich meinen lange gehegten Wunsch, wieder als Arbeitsrichter tätig zu werden, endgültig auf. 2012 war beim Landesarbeitsgericht Bremen eine Stelle ausgeschrieben, und ich konnte mir damals gute Chancen ausrechnen, sie im Falle einer Bewerbung auch zu bekommen. Allerdings hätte ich meine Arbeit im TEEK aufgeben müssen. Dies gefiel mir nicht, und ich entschied mich ohne größeres Zögern dafür, die einmal begonnene Arbeit am Aktionsplan auch zum Abschluss zu bringen.

Er enthält nahezu 200 Maßnahmen, und mit ihm wurde - wie gesagt - der Landesteilhabebeirat geschaffen, der die Umsetzung des Landesaktionsplans und der UN-Behindertenrechtskonvention unterstützen und begleiten soll. Der Aktionsplan ist inzwischen durch die Monitoringstelle zur UN-BRK untersucht worden und wird ab 2020 fortgeschrieben. Ein Prozess, in dem der Landesteilhabebeirat sicherlich eine wichtige Rolle spielen wird.

Die Neufassung des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes (2015 - 2019)

Ein weiterer wichtiger Meilenstein für die Gleichstellung behinderter Menschen ist die Neufassung des BremBGG im Dezember 2018, die der weiteren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dienen soll. Trotz eines mehrjährigen Diskussionsprozesses konnten der Landesteilhabebeirat und der LBB sich mit ihren Forderungen nicht vollständig durchsetzen.

Besonders problematisch während des Gesetzgebungsverfahrens war die Forderung aus dem Bauressort, die Bestimmungen der Bremischen Landesbauordnung im BremBGG auch für öffentliche Gebäude des Landes sowie der beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven zu übernehmen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass auch der sog. Bestandsschutz auf öffentliche Gebäude anzuwenden gewesen wäre und damit bestehende Barrieren geschützt worden wären. Dies war und ist nicht hinnehmbar, und in Zukunft wird darauf zu achten sein, dass derartige Forderungen sich nicht doch noch durchsetzen. Zukünftig wird es vielmehr darum gehen müssen, auch private Eigentümer*innen und Nutzer*Innen von Immobilien dazu zu verpflichten, bestehende Barrieren auch in älteren Gebäuden abzubauen. Dies ergibt sich schon aus der UN-Behindertenrechtskonvention.

Trotz bestehender Kritikpunkte enthält das neue BremBGG auch einige Verbesserungen. So wurde die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik neu geschaffen und beim LBB angesiedelt. Sie hat die Aufgabe, die Umsetzung der Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen zu überwachen und durchzusetzen. Leiterin der Zentralstelle ist Ulrike Peter, die ihre Tätigkeit Anfang September 2019 aufgenommen hat.

Außerdem wurde eine Schlichtungsstelle für die Beilegung von Streitigkeiten aus dem BremBGG geschaffen, die ebenfalls beim Landesbehindertenbeauftragten angesiedelt ist. Diese konnte ihre Tätigkeit bisher leider noch nicht aufnehmen, weil die hierfür erforderliche Rechtsverordnung durch den Senat bisher nicht erlassen worden ist. Dies ist deshalb besonders kritikwürdig, weil das neue BremBGG selbst bereits im Dezember 2018 in Kraft getreten ist, der Entwurf der entsprechenden Rechtsverordnung bereits im März 2019 vorlag und die Anhörung hierzu im April 2019 durchgeführt worden ist. Warum seit dieser Anhörung bis heute (31.03.2020) nahezu ein Jahr verstrichen ist ohne dass die Verordnung erlassen wurde, ist nicht nachvollziehbar. Haben hier Bedenkenträger*innen in einzelnen Ressorts wieder einmal auf die Bremse getreten?

Was noch zu sagen ist?

Es gebe noch viel zu schreiben über meine und die Arbeit meines Teams, über die Gesetze, in denen wir (zumindest teilweise) Forderungen von uns verwirklichen konnten, über die Kooperation mit verschiedenen Initiativen und Institutionen aus den Bereichen Behindertenpolitik, Kultur, Sport und Wissenschaft, über das Stadtführerprojekt "Bremen Barrierefrei", über das Forum "Flucht, Migration und Behinderung", die beiden Treffen der Behindertenbeauftragten der Länder und des Bundes, die während meiner Amtszeit in Bremen stattgefunden haben, die jetzt anstehende Fortschreibung des Landesaktionsplans usw. usw.

Verschwiegen werden dürfen auch nicht all die Barrieren, die es noch gibt, in der Umwelt, aber auch den Köpfen. Manche haben schon den Charakter von "Evergreens", wie zum Beispiel die mehrjährige Diskussion um die Schaffung von normgerechten Rollstuhlplätzen im Konzerthaus Glocke oder die immer wieder vollgestellten Behinderten-WC's in Gaststätten. Konsequenteres Verwaltungshandeln ist hier geboten.

Es waren 15 spannende und interessante Jahre, in denen ich Behindertenbeauftragter des Landes Bremen war. Hin und wieder war ich aber auch erschüttert darüber, welche unmenschlichen Wirkungen Verwaltungshandeln haben kann. So wandte sich vor einigen Jahren eine Dame mit MS in fortgeschrittenerem Stadium mit der dringenden Bitte um Unterstützung an mich: Der Streit zwischen einem Landkreis in NRW, aus dem sie nach Bremen gezogen war, und dem Amt für soziale Dienste, wer der zuständige Kostenträger sei, hatte für sie zur Konsequenz, dass sie plötzlich keinerlei finanzielle Unterstützung mehr bekam und überhaupt kein Geld mehr hatte. Die ratsuchende Dame war völlig verzweifelt, und erst nach meiner Einschaltung erklärte sich einer der beiden Kostenträger dazu bereit, in Vorleistung zu gehen und die endgültige Zuständigkeit mit dem zweiten (möglichen) Kostenträger zu klären. Hier hat Verwaltung aus meiner Sicht unmenschlich gehandelt und die gesetzlichen Regelungen zur Zuständigkeitsklärung nicht angewandt, sondern den Konflikt auf den Rücken der Betroffenen ausgetragen.

Die Erfolge, die es während meiner Amtszeit gab, sind - davon bin ich überzeugt - nicht mein alleiniger Verdienst. Mitgewirkt hieran haben meine Mitarbeiter*innen, Behindertenvertreter*innen und Unterstützer*innen in Politik und Verwaltung. Bei all denjenigen, die sich aktiv an der Herstellung einer gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe behinderter Menschen beteiligt haben, möchte ich mich auf diesem Wege von ganzem Herzen bedanken.

Es ist bereits einiges erreicht, doch es gibt noch viel zu tun. Meinem Team und meinem Nachfolger Arne Frankenstein wünsche ich gutes Gelingen und viel Erfolg in ihrer Arbeit.

Bremen im März 2020