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PM: 2012/05 - Richtlinie zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Verkehrsraums wird überarbeitet

Im Herbst 2008 hat der Senat die "Richtlinie der Freien Hansestadt Bremen zur barrierefreien Gestaltung baulicher Anlagen des öffentlichen Verkehrsraums, öffentlicher Grünanlagen sowie öffentlicher Spiel- und Sportstätten" verabschiedet (Brem.Abl. 2008, Nr. 127).
Diese Richtlinie legt für die Stadtgemeinde Bremen die Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung öffentlicher Straßen, Wege, Plätze, Grünanlagen sowie öffentlicher Spiel- und Sportstätten fest. Sie enthält u.a. Aussagen zu Bordsteinabsenkungen an Querungsstellen und zu Rampen für Personen mit Rollstuhl oder Rollator sowie zur Gestaltung von Bodenleitsystemen für blinde und stark sehbehinderte Menschen.

Im Februar 2012 hat der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Dr. Lohse dem Landesbehindertenbeauftragten mitgeteilt, dass er dessen Anregung gerne folge, die Richtlinie einer kritischen Prüfung zu unterziehen und zu aktualisieren.
Der Landesbehindertenbeauftragte hatte die Überarbeitung der Richtlinie, die sich aus seiner Sicht grundsätzlich bewährt hat, aus zwei Gründen angeregt:

1. In der Praxis haben sich einige Lösungsansätze der Richtlinie nicht als optimal herausgestellt. Dies gilt insbesondere für die Kennzeichnung des Übergangs vom Gehweg zur Fahrbahn an Querungsstellen durch sogenannte Noppenplatten, die es blinden und stark sehbehinderten Personen nicht ermöglichen, mit dem weißen Langstock die Richtung, in der sie die Fahrbahn überqueren müssen, "abzunehmen".
Würden an Stelle von "Noppenplatten" in Laufrichtung verlegte Rippenplatten“ verwendet, könnte mit dem weißen Langstock am Verlauf der Rippe die Richtung ertastet werden, in die die Fahrbahn überquert werden muss.

2. In den vergangenen Jahren ist eine Reihe von DIN-Normen, die für den Bereich Bauen und Verkehr von Bedeutung sind, neu gefasst und veröffentlicht worden, so z.B. die DIN 18040 Teil 1 und 2 zum barrierefreien Bauen sowie die DIN 32984 über Bodenindikatoren.

"Mit der Überarbeitung der Richtlinie soll eine Verbesserung erreicht werden. Wir haben drei Jahre lang Erfahrungen mit der Richtlinie gesammelt und dabei auch ihre Schwachpunkte kennen gelernt. Diese wollen wir beseitigen. Es geht also nicht darum, die gesamte Richtlinie auf den Kopf zu stellen. Mir ist besonders wichtig, dass bei der Überarbeitung der Richtlinie Vertreterinnen und Vertreter behinderter und älterer Menschen einbezogen werden, damit wir deren Erfahrungen und Anregungen berücksichtigen können", erklärt Bremens Landesbehindertenbeauftragter Dr. Joachim Steinbrück.