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PM: 2006-06: Kürzungen beim Sonderfahrdienst stoßen auf Bedenken des Behindertenbeauftragten

Politisch verfehlt und rechtlich zweifelhaft

Bremens Behindertenbeauftragter Dr. Joachim Steinbrück kritisiert die Kürzungen beim Sonderfahrdienst.

Die derzeit noch geltende Regelung ist als Härtefallregelung ausgestaltet. Hiernach erhalten diejenigen Personen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung oder der Größe ihres Rollstuhls Busse und Bahnen nicht nutzen können, im Quartal 26 Fahrgutscheine. Damit können sie einmal pro Woche im Stadtgebiet und bis zu zehn Kilometer über die Stadtgrenze hinaus eine „Fahrt ihrer Wahl“ antreten.

Am Dienstag hat die Sozialdeputation trotz der Kritik von Behindertenverbänden und des Landesbehindertenbeauftragten eine Verschärfung dieser Regelung beschlossen. Zukünftig ist der Fahrdienst als Sozialhilfeleistung ausgestaltet, d.h. die Gewährung der Leistung ist von Einkommens- und Vermögensgrenzen abhängig. Statt Gutscheinen wird eine Geldleistung von monatlich 120 € für Fahrten mit Spezialfahrzeugen bzw. 160 € bei zusätzlicher Tragehilfe gezahlt. Heimbewohnerinnen und –bewohner erhalten keine Leistungen des Sonderfahrdienstes mehr.

Bremens Behindertenbeauftragter Dr. Joachim Steinbrück erklärt hierzu:

„Politisch verfehlt sind die Kürzungen beim Sonderfahrdienst, weil sie die Möglichkeiten zur Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft deutlich einschränken. Der Ausschluss von Heimbewohnerinnen und –bewohnern kann dabei nur als ungerecht bezeichnet werden. Denn in der Deputationssitzung am Dienstag ist deutlich geworden, dass die Träger der Wohneinrichtungen einen individuellen Fahrdienst entgegen der Annahme des Sozialressorts nicht gewährleisten können. Deshalb ist der Beschluss über den Sonderfahrdienst rechtlich auch zweifelhaft: Der Leistungsausschluss von Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen stellt sich vor diesem Hintergrund nämlich als Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz dar.“

Steinbrück hofft, dass es doch noch zu einer Rückname der Einschränkungen beim Sonderfahrdienst kommen könnte. Er will die Chancen hierfür gemeinsam mit den Behindertenverbänden ausloten.