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PM: 2008/07 - Stellung des Landesbehindertenbeauftragten neu geregelt

Bürgerschaft beschließt Änderung des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes

"Über die gerade erfolgte Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes und über die Zustimmung aller Fraktionen in der Bremischen Bürgerschaft freue ich mich sehr", so der Landesbehindertenbeauftragte Dr. Joachim Steinbrück, der seit drei Jahren im Amt ist.

Bisher übt der Landesbehindertenbeauftragte seine Tätigkeit auf der Grundlage eines einfachen Beschlusses der Bremischen Bürgerschaft aus. Ursprünglich sollte mit der vergangenen Wahlperiode im Juni 2007 auch seine Amtszeit enden. Sie wurde jedoch mehrfach verlängert.

Die Bürgerschaft hat das Gesetz zur Änderung des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BremBGG) in ihrer Sitzung am 5. Juni 2008 (1. Lesung) sowie nach erfolgter Beratung im Rechtsausschuss am 2. Juli 2008 (2. Lesung) einstimmig beschlossen.

Die Gesetzesänderung beinhaltet vor allem, dass der Präsident der Bremischen Bürgerschaft die beauftragte Person vorschlägt, nachdem er von den verbandsklageberechtigten Verbänden nach § 12 BremBGG eine Stellungnahme zu seinem Vorschlag eingeholt hat. Die Bürgerschaft wählt dann die auf Vorschlag des Präsidenten beauftragte Person für einen Zeitraum von sechs Jahren. Sie wird anschließend vom Vorstand der Bürgerschaft ernannt.

Die beauftragte Person ist in der Ausübung ihres Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie wirkt auf gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens hin. Insbesondere hat sie sich auch dafür einzusetzen, dass die Verpflichtung des Staates, für die Gleichstellung behinderter Menschen und die Beseitigung geschlechtsspezifischer Benachteiligungen behinderter Frauen zu sorgen, erfüllt wird.

"Die Position des Landesbehindertenbeauftragten ist jetzt gesetzlich verankert und dadurch gefestigt. Die jetzige Änderung unterstreicht auch die Unabhängigkeit des Beauftragten, der weisungsunabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet arbeiten soll", erklärt Dr. Steinbrück.
"Die Stellung des Landesbehindertenbeauftragten ist durch die gesetzliche Absicherung und die breite parlamentarische Zustimmung deutlich gestärkt worden. Die Funktion des Landesbehindertenbeauftragten hat sich bewährt, ebenso wie seine räumliche und dienstrechtliche Zuordnung zur Bremischen Bürgerschaft“ so der Landesbehindertenbeauftragte abschliessend.