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PM: 35. Treffen der Beauftragten für behinderte Menschen und der BAR

Vielfalt statt Einfalt – behinderte Menschen gehören dazu!

Am 18. und 19. Juni trafen sich die Landesbehindertenbeauftragten zu ihrem zweimal jährlich stattfindenden Konsultationen. Auf Einladung der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer (SPD), fanden die Beratungen diesmal in Berlin statt. Im Mittelpunkt der länderübergreifenden Beratungen standen die Themen Bildung, Unterstützte Beschäftigung, die Ratifikation der VN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen, sowie die nach der Pflegereform geplante Einführung von Pflegstützpunkten.

Begrüßt wurden die Beauftragten durch den Minister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz und den Präsidenten des Deutschen Bundestages Dr. Norbert Lammert. Bundesminister Scholz machte deutlich, dass es sich bei Behindertenpolitik aus seiner Sicht um Bürgerrechtspolitik handele. "Volle bürgerrechtliche Teilhabe für Menschen mit Behinderung in allen Bereichen ist das Ziel", so Scholz. Mit dem SGB IX, dem Behindertengleichstellungsgesetz und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz habe man sich auf den richtigen Weg begeben. Scholz: "Es hat ein Prozess begonnen, der sicherlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird." Wichtig sei, dass auch die Köpfe der Menschen erreicht werden. "Gesetze wie die genannten haben immer auch programmatische Bedeutung und tragen zur Meinungsbildung bei", so der Minister.
Gegenstand der Beratungen der Behindertenbeauftragten waren folgende Themen:

Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN-Konvention)

Die Beauftragten unterstützen den Zeitplan der Bundesregierung, die Konvention über die Rechte behinderter Menschen noch in diesem Jahr zu ratifizieren. Gleichzeitig unterstrichen Sie auf ihrem Treffen noch einmal die große Bedeutung, die die VN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen in allen Bereichen der Behindertenpolitik hat. Die Konvention formuliere nicht nur wesentliche Teilhaberechte von Menschen mit Behinderung. Sie wird auch einen breiten gesellschaftlichen Bewusstseinsbildungsprozess fördern.

Die Beauftragten forderten große Sorgfalt im Umgang mit der Konvention, damit sich Diskussionen, wie sie um die Übersetzung der Konvention geführt worden sind, nicht wiederholen. Die Konvention sei aus Sicht der Beauftragten ein Auftrag an die Politik, der sehr ernst genommen werden muss. Alle Verfahren müssten transparent gestaltet und insbesondere unter Beteiligung behinderter Menschen und ihrer Verbände durchgeführt werden.

Unterstützte Beschäftigung

Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Unterstützen Beschäftigung weise nach Ansicht der Beauftragten in die richtige Richtung. Begrüßt werde im Grundsatz jede Maßnahme, die dabei hilft, behinderte Menschen mit erheblichem Unterstützungsbedarf in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Beauftragten forderten insgesamt mehr Flexibilität im Bereich der beruflichen Eingliederung. Insbesondere forderten sie, dass alle Instrumente bereits in den letzten beiden Schuljahren zum Einsatz kommen können. Die Beauftragten sprachen sich zudem dafür aus, auch Menschen, die heute in Werkstätten beschäftigt sind, weitere Perspektiven aufzuzeigen. Das Persönliche Budget sei ihrer Auffassung dafür ein richtiges Mittel. Positiv hervorgehoben wurde in diesem Zusammenhang das Projekt Jobbudget (Informationen unter: http://www.jobbudget.org).

Pflegestützpunkte

Die Beauftragten begrüßen grundsätzlich die Finanzierung so genannter Pflegestützpunkte durch die Pflegekassen. Sie fordern die Beteiligten jedoch dazu auf, vorhandene regionale Strukturen einzubinden. Im Mittelpunkt müsse der Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen stehen. Dazu sei es erforderlich, gewachsene Strukturen, die gut funktionieren, einzubinden.

Heimgesetze

Die Beauftragten tauschten sich über den Stand der Heimgesetzgebung in ihren jeweiligen Bundesländern aus. Nach der Föderalismusreform ist die Zuständigkeit für die Heimgesetzgebung auf die Länder übergegangen. Die Arbeiten an Landesgesetzen laufen überall auf Hochtouren. Baden-Württemberg hat als erstes Land bereits ein Heimgesetz verabschiedet.

Die Beauftragten begrüßten die gute Zusammenarbeit der Länder im Bereich der Heimgesetzgebung. Nur so könne ein schädlicher Wettbewerb in diesem Bereich verhindert werden. Die Beauftragten forderten die Landesregierung dazu auf, an diesem positiven Kurs festzuhalten. Wichtig sei im weiteren Verfahren insbesondere die Einbeziehung der behinderten Menschen selbst.

Konsens müsse es bleiben, dass ein Absenken der Standards nicht in Frage kommt. Ziel sei eine Vielfalt an Lebensformen bereit zu stellen, die individuellen Bedürfnissen nach Teilhabe und Selbstbestimmung gerecht werden

Assistenz für Eltern mit Behinderung

Die Beauftragten sind sich einig, dass die Situation behinderter Eltern verbessert werden muss. Vorhandene Vorschriften ermöglichten zwar spezielle Hilfen für behinderte Eltern, alltägliche Hilfebedarfe würden aber in den vorhandenen gesetzlichen Regelungen nicht berücksichtigt. Die Beauftragten sprechen sich für eine schnellstmögliche Verbesserung der Situation behinderter Eltern mit Assistenz aus und forderten eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen.