Sie sind hier:

Schwerbehindertenausweis

Landesbehindertenbeauftragter wirbt für eine Beteiligung an der Konsultation über den Europäischen Behindertenausweis

Rund 87 Millionen Menschen in der Europäischen Union (EU) haben eine Behinderung. Bislang gibt es keine gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus zwischen den EU-Mitgliedstaaten. In der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021 bis 2030 hat die EU-Kommission angekündigt, bis Ende 2023 die Einführung eines Europäischen Behindertenausweises vorzuschlagen, der in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden soll.
Mit dem Ausweis soll der in einem EU-Land anerkannte Behindertenstatus auch in anderen anerkannt werden und die Freizügigkeit in der EU erleichtert werden.
Behinderte Menschen sollen grenzübergreifend einen gleichberechtigten Zugang zu Vergünstigungen und Nachteilsausgleichen in der EU erhalten; Inhaber:innen sollen mit dem Ausweis einen bevorzugten Zugang zu bestimmten Dienstleistungen erhalten. Der Ausweis kann auch den EU-Parkausweis für behinderte Menschen miteinschließen.
Der Europäische Behindertenausweis wurde zuletzt auch öffentlich in den beiden Veranstaltungen "Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021‑ 2030" vom EuropaPunktBremen thematisiert.

Allgemeine Informationen zum Schwerbehindertenausweis

Ein Schwerbehindertenausweis ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Nachweis über den Status als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale. Der Ausweis dient als Nachweis der Schwerbehinderung bei der Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, die behinderten Menschen per Gesetz oder sonst zustehen, etwa der besondere arbeitsrechtliche Kündigungsschutz, der Anspruch auf den Zusatzurlaub, Vergünstigungen bei der Besteuerung des Einkommens (in Form von Steuerfreibeträgen) oder vergünstigte bzw. unentgeltliche Beförderung mit Bus und Bahn.

In Bremen wird der Ausweis vom Amt für Versorgung und Integration ausgestellt. Ihre direkte Ansprechpartnerin/ Ihren direkten Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite des Amtes.

Der Antrag auf Feststellung einer Behinderung kann auch online ausgefüllt und versandt werden. Das Formular führt Antragsteller:innen Schritt für Schritt durch den Antrag. Möglich ist sowohl der erstmalige Antrag auf Feststellung einer Behinderung als auch ein Antrag auf Änderung einer bereits bestehenden Feststellung.
Online-Antrag auf Feststellung einer Behinderung