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„Rechte und Versorgung behinderter Geflüchteter“

Fachveranstaltung am 8. März 2018 in der etage

Die sozialen Leistungsansprüche ausländischer behinderter Menschen sowie die Umsetzung der Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Unterkünften waren die Kernthemen einer gemeinsamen Veranstaltung des Büros des Landesbehindertenbeauftragten mit der Landesvereinigung für Gesundheit. Mehr als 80 Personen aus den unterschiedlichsten Bereichen folgten der Einladung und fanden sich am 8. März in der Etage ein.

Nach einer Begrüßung durch die beiden Moderatoren Marcus Wächter (Landesvereinigung für Gesundheit) und Kai Baumann (Büro des Landesbehindertenbeauftragten) folgte eine Einführung in die Thematik "Migration und Behinderung" durch Kai J. Steuck (Stellvertreter des Landesbehindertenbeauftragten). Steuck stellte anhand einer Position des Deutschen Instituts für Menschenrechte die derzeitige Situation für geflüchtete Menschen mit Behinderungen in Deutschland vor. Dabei betonte er wiederholt die Wichtigkeit der Feststellung, ob eine Beeinträchtigung bei geflüchteten Menschen vorliegt. Nur so kann nach seiner Einschätzung eine bedarfsgerechte Versorgung von Anfang an erfolgen.

Anschließend erläuterten Christoph Wündrich (Vorsitzender Richter des Landessozialgerichtes a. D.) und Horst Frehe (Staatsrat a. D.) die sozialen Leistungsansprüche behinderter geflüchteter Menschen. Wündrich stellte anhand einer chronologischen Abfolge eines Asylgesuchs die sozialen Leistungsansprüche vor. Hierzu thematisierte er neben den Menschenrechten und dem Grundgesetz vor allem das Asylbewerberleistungsgesetz sowie einzelne Sozialgesetzbücher. Horst Frehe verfestigte im Nachgang die Aussagen Wündrichs und stellte die sozialen Leistungsansprüche anhand drei praxisnahen Beispielen vor.

Zu Beginn der zweiten Veranstaltungshälfte behandelte Carolin Bischoff in ihrer Funktion als Gewaltschutzkoordinatorin die Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Unterkünften. Dabei richtete sie vor allem den Blick auf die Umsetzung der Standards für behinderte Menschen. So wird in den Mindeststandards die Erfassung von Geflüchteten mit Beeinträchtigungen und deren Bedarfe (Einrichtungsinternes Schutzkonzept) ebenso wie die Beteiligung von Bewohnerinnen und Bewohner mit Beeinträchtigungen gefordert.

Neben der fachlichen Auseinandersetzung zu den genannten Themen stand darüber hinaus die Vernetzung der Akteure im Fokus. Hierzu stellten SelbstBestimmt Leben, die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe, der Blinden- und Sehbehindertenverein, der Verein kom.fort, der Landesverband der Gehörlosen sowie der Verein Hand zu Hand in einem Blitzlicht ihre Beratungsangebote für behinderte Menschen vor.

Präsentationen und Hintergrundmaterial