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Informationsveranstaltung zum Bundesteilhabegesetz im Festsaal der Bremischen Bürgerschaft

Mehr als 180 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind der Einladung vom Landesbehindertenbeauftragten der Freien Hansestadt Bremen sowie der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport gefolgt und haben sich am 21. März 2017 im Festsaal der Bremischen Bürgerschaft zu einer Informationsveranstaltung zum Bundesteilhabegesetz und den Umsetzungsschritten im Land Bremen eingefunden. Hintergrund der Veranstaltung war, dass der Bundestag sowie der Bundesrat das Bundesteilhabegesetz Ende 2016 verabschiedet haben und erste Regelungen bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten sind. Weitere Umsetzungsschritte folgen in den Jahren 2018 und 2020.

Nach dem Senatorin Anja Stahmann und Dr. Joachim Steinbrück in die Veranstaltung eingeführt und dabei unter anderem noch einmal auf den Entstehungsprozess sowie der Rolle Bremens im Bundesrat hingewiesen haben, verschaffte Frau Prof. Dr. Ursula Rust von der Universität Bremen den Gästen einen zeitlichen Überblick zum Umsetzungsprozess sowie einen Eindruck darüber, welche Rechtsnormen überhaupt vom Bundesteilhabegesetz betroffen sind. Die Präsentation finden Sie am Seitenende.

Bilder zur Veranstaltung

Auf dem Podium begrüßte Moderatorin Beate Hoffmann anschließend:
- Herrn Dr. Steinbrück (Landesbehindertenbeauftragter),
- Frau Dr. Kodré (Abteilungsleiterin Soziales bei der Senatorin),
- Herrn Reppich (Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege),
- Herrn Frehe (Forum behinderter Juristinnen und Juristen) sowie
- Frau Prof. Dr. Rust (Universität Bremen).

Schwerpunktthemen in der Podiumsdiskussion sowie in der Debatte mit dem Publikum waren unter anderem die Einkommens- und Vermögensgrenzen, das Wunsch- und Wahlrecht sowie die zukünftige Rolle der Werkstätten für behinderte Menschen. Mit Blick auf dem letztgenannten Punkt ging es vor allem um die Einführung des Budgets für Arbeit sowie um die Zulassung "anderer Anbieter". Von den Podiumsteilnehmerinnen und Teilnehmern begrüßt wurde die Regelung zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung. Seitens der senatorischen Dienststelle wurde hierzu vorab ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstelltes Eckpunktepapier verteilt (siehe Anlage).