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GANZ ODER GAR NICHT arbeiten –

Teilhabe an Arbeit für behinderte Menschen auch als geringfügige Beschäftigung?

Gemeinsam mit dem Verein für Innere Mission in Bremen hat das Büro des Landesbehindertenbeauftragten im Februar 2020 den Fachaustausch

GANZ ODER GAR NICHT arbeiten –
„Teilhabe an Arbeit für behinderte Menschen
auch als geringfügige Beschäftigung?“

durchgeführt. Ziel der Veranstalter war es, die Situation von Menschen mit einer meist psychischen Erkrankung in den Fokus zu rücken, die im aktuellen Versorgungssystem des Öfteren unversorgt bleiben, obwohl der Wunsch nach Arbeit besteht. Nach Meinung der Veranstalter liegt dies häufig an den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Eine große Gemeinsamkeit der genannten Personengruppen ist, dass sie aufgrund der 15-Stunden-Grenze nicht in Werkstätten für behinderte Mensch verortet sind und eine Aufnahme in diese auch in den meisten Fällen nicht anstreben. An dem Fachaustausch haben neben den zuständigen Senatsressorts auch Vertreterinnen und Vertreter des Jocenters, der Rentenversicherung sowie des Integrationsfachdienst teilgenommen.

Nach einer Begrüßung durch Herrn Ketelhut (Vorstand des Vereins für Innere Mission in Bremen) und Herrn Steinbrück, stellte Frau Laacks das Projekt "MitArbeit" vor:
Seit September 2016 gibt es die Beratungsstelle. 150 Menschen mit Beeinträchtigung haben die Beratungsstelle seither aufgesucht. 23 Menschen konnten in den sogenannten 1. Arbeitsmarkt und beim Arbeitsstart unterstützt werden. Der Stundenumfang, mit dem die Menschen wieder in eine Tätigkeit gestartet sind, war sehr unterschiedlich. 13 Menschen blieben unter 15 Stunden wöchentlich, 9 Ratsuchende nahmen eine Teilzeittätigkeit auf, eine Person nahm eine Vollzeitstelle an. Unter dem Aspekt der Teilhabe dürfen ferner 33 Vermittlungen verortet werden, in denen eine kleinschrittige Anbahnung über Ehrenamt und Praktika derzeit erfolgt.
Das Projekt "MitArbeit" veranstaltet darüber hinaus seit mehreren Jahren in Bremen den sogenannten "DUOday". Die Idee des DUOdays stammt aus Belgien und Irland. Ziel ist es, Menschen mit einer psychischen oder geistigen Beeinträchtigung die Möglichkeit zu bieten, in den Alltag eines Unternehmens des ersten Arbeitsmarktes für einen Tag zu schnuppern. Das Projekt "MitArbeit" sorgt dafür, dass Betriebe und Menschen mit Beeinträchtigungen für einen Tag zusammenfinden.

Anschließend folgte ein Impulsvortrag durch Frau Lambrecht zum Angebot der Hamburger Einrichtung "Startpunkt Job". Die Einrichtung vermittelt Tätigkeiten ab 3 Stunden pro Woche und richtet sich dabei an Menschen, die durch eine psychische Erkrankung erwerbsgemindert sind und in kleinem Umfang arbeiten wollen. In Kooperation mit Vereinen, sozialen Trägern, Werkstätten für behinderte Menschen und Arbeitgebern suchen Frau Lambrecht und Ihr Team nach passenden Beschäftigungen, die den Möglichkeiten der Betroffenen entsprechen. Dabei teilt gliedert sich der Prozess in Eingangsphase, Trainingsphase sowie Platzierung.
Laut Frau Lambrecht ist Kreativität bei der Schaffung eines passenden Angebots gefordert. Deutlich wird kritisiert, dass das Bundesteilhabegesetz den Personenkreis nicht berücksichtigt und aus diesem Grund eine Finanzierung nicht im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben sondern im Rahmen der Leistungen zu Sozialen Teilhabe erfolgt.

Am Ende des Fachaustauschs wurde verabredet,

  • dass die Diskussion zur Teilhabe an Arbeit des Personenkreises in der Unterkommission 4 zum Landesrahmenvertrag fortgeführt wird
  • dass eine weitere Vernetzung durch das Projekt "MitArbeit" erfolgt
  • dass im Jahr 2021 eine bundesweite Veranstaltung in Bremen zum Thema stattfinden soll.

Weitere Informationen zum Fachaustausch