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Beteiligung und Wahlen

Im Jahr 2009 ist in Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) in Kraft getreten.
Artikel 29 der UN-BRK garantiert behinderten Menschen die politischen Rechte und die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen beanspruchen zu können. Gleichzeitig beschreibt die Konvention die Pflicht der Vertragsstaaten sicherzustellen, dass behinderte Menschen gleichberechtigt mit anderen am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können.

Für den Landesbehindertenbeauftragten sind im Bereich Wahlen unter anderem die folgenden Punkte in Bezug auf den Senat von großer Wichtigkeit:

  • das Wahlrecht ist ein menschenrechtlich abgesichertes Staatsbürgerrecht
  • das Recht zu wählen und gewählt zu werden ist nicht irgendein Recht, sondern in einem demokratischen Gemeinwesen ist es das politische Grundrecht
  • behinderte Menschen auf Augenhöhe beteiligen
  • Beteiligungsprozesse in allen Politikbereichen inklusiv gestalten

Gremien: Der Landesbehindertenbeauftragte ist unter anderem im Steuerungskreis Frauenbeauftragte in Einrichtungen vertreten.


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