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Anforderungen des LBB an die aktuelle Bildungspolitik (Weiterentwicklung der Inklusion)

1. Aus Sicht des Landesbehindertenbeauftragten sollte der Unterausschuss "Sonderpädagogische Förderung" baldmöglichst seine Tätigkeit wieder aufnehmen, um die im Zusammenhang mit der Inklusion anstehenden Themen zu bearbeiten.

2. Nach Kenntnisstand des Landesbehindertenbeauftragten beabsichtigt das Bildungsressort, das System der Schulassistenz für behinderte Schülerinnen und Schüler so umzusteuern, dass zukünftig keine individuelle Zuordnung von Assistenzkräften zu einzelnen Schülerinnen und Schülern mehr erfolgt, sondern eine systemische Ausstattung der Schule erfolgen soll.
Ein entsprechendes Konzept bzw. eine Richtlinie, die diese "Umsteuerung" regelt, ist ihm bisher nicht bekannt. Gleichwohl ergibt sich aus Berichten aus Schulen, dass mit der Umsteuerung bereits begonnen worden ist.
Gerade auch vor dem Hintergrund der knappen Ressourcen hält es der Landesbehindertenbeauftragte für geboten, möglichst bald zu einer transparenten Regelung zu kommen, aus der sich die Voraussetzungen einer Ausstattung der Schulen mit Assistenzkräften und das zur Verfügung stehende Kontingent an Assistenzstunden ergeben.

3. Nach Kenntnisstand des Landesbehindertenbeauftragten soll der Aufbau der Zentren für unterstützende Pädagogik an den Schulen im laufenden Schuljahr abgeschlossen werden. Des Weiteren haben seines Wissens die ersten vier der ursprünglich vorgesehenen acht REBUZ ihre Tätigkeit aufgenommen.
Im Verlauf der weiteren Entwicklung müsste seines Erachtens an den Unterausschuss sonderpädagogische Förderung rückgekoppelt werden, ob und inwieweit die Arbeit der ZUP und REBUZ "zu greifen" beginnt, insbesondere auch, wie sich die Zusammenarbeit entwickelt und an welchen Stellen möglicherweise nachjustiert werden muss.

4. Die zurzeit (formal) noch geltende "Sonderpädagogikverordnung" basiert auf der vorletzten Fassung des Bremischen Schulgesetzes. Deshalb bedarf sie einer Überarbeitung und Anpassung an das Schulgesetz in seiner aktuellen Fassung und an das Konzept der Inklusion.

Während der Veranstaltung des Landesbehindertenbeauftragten zum Bremischen Schulgesetz am 23.06.2011 hat Herr Dr. Aichele, Leiter der Monitoringstelle zur Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte, darauf hingewiesen, dass er eine adäquate gesetzliche Verankerung "angemessener Vorkehrungen" (wie sie die BRK verlangt) im Bremischen Schulgesetz vermisst. "Angemessene Vorkehrungen" sind Dr. Aichele zufolge individuelle Maßnahmen, die auf die Überwindung von Barrieren im Einzelfall gerichtet sind.
Im Rahmen der Neufassung der "Sonderpädagogik- bzw. Inklusionsverordnung" sollte nach Auffassung des Landesbehindertenbeauftragten unter anderem geprüft werden, ob und inwieweit in ihr die von der BRK geforderten "angemessenen Vorkehrungen" in der neuen Rechtsverordnung berücksichtigt werden können.

5. Ein weiteres Thema, was auch vom Unterausschuss "Sonderpädagogische Förderung" behandelt werden sollte, ist seines Erachtens die Erarbeitung von Qualitätsstandards zur Inklusion. In Gesprächen mit Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern fällt dem Landesbehindertenbeauftragten immer wieder auf, dass es sehr unterschiedliche Vorstellungen von "Inklusion" gibt. Zur Sicherung der Qualität des gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung hält er es für sinnvoll, einen entsprechenden Inklusionsstandard zu entwickeln.

6. Bei einer Veranstaltung der Handelskammer zum Thema "Fachkräfte für die Zukunft sichern - Integration behinderter Menschen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt" am 27.06.2011 haben mehrere Arbeitgeber darauf hingewiesen, dass es für Auszubildende mit Rollstuhl nicht ohne weiteres möglich sei, am Berufsschulunterricht teilzunehmen, weil es keine barrierefreien Berufsschulen gebe.
Diese Aussage sollte überprüft werden und ggf. gezielt darauf hingewirkt werden, dass an bremischen Berufsschulen bestehende Barrieren zumindest so weit reduziert werden, dass auch Berufsschülerinnen und -schüler mit Rollstuhl am Unterricht uneingeschränkt teilnehmen können.

7. Nach Kenntnisstand des Landesbehindertenbeauftragten gibt es bisher noch kein Konzept für die Unterrichtung von jugendlichen Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schwerpunkt Wahrnehmung und Entwicklung in der Sekundarstufe II. Aus seiner Sicht stellt sich insoweit die Frage, ob und inwieweit auch im Sek II-Bereich gemeinsamer Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung erfolgen soll.

8. Von wesentlicher Bedeutung sind natürlich auch die für den weiteren Prozess der Inklusion erforderlichen personellen und sächlichen Ressourcen. Deren Absicherung ist dringend geboten.