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Information zur Impfberechtigung von Assistenzkräften im Arbeitgebermodell

Schreiben der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport vom 19. März 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie beschäftigen Assistenzkräfte im Arbeitgebermodell und organisieren selbst ihre persönliche pflegerische und hauswirtschaftliche Unterstützung.

In Abstimmung mit dem Gesundheitsressort möchten wir Sie informieren, dass gemäß Coronavirus-Impfverordnung vom 10.03.2021 § 2 Absatz 3 Personen, die im Rahmen ambulanter Dienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen oder tätig sind, berechtigt sind mit höchster Priorität geimpft zu werden. Dazu zählen ebenfalls Mitarbeitende, die im Rahmen einer persönlichen Assistenz oder Einzelfallhilfe von Ihnen beschäftigt werden.

Bitte schicken Sie eine Nachricht an die Mailadresse lmpfen-Assistenz@Soziales.Bremen.de, um Ihren Bedarf zu melden. Geben Sie Ihre persönlichen Kontaktdaten sowie die Anzahl der von Ihnen angestellten Mitarbeitenden, die ein Impfangebot erhalten möchten, an. Als Nachweis übersenden Sie bitte eine Kopie des gültigen Bescheids Ihres zuständigen Leistungsträgers innerhalb oder außerhalb von Bremen.

Wir übermitteln die Daten an das Impfbüro, über das Sie eine entsprechende Anzahl an Impfcodes für Ihre Assistenzkräfte erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie direkt vom Impfbüro.

Für telefonische Rückfragen stehen wir ebenfalls gerne zur Verfügung:
Frau Thomes: 0421-361 59246 oder Frau Kemme: 0421-361 6109.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Martina Kemme

Hinweis: Aufgrund der Barrierefreiheit hat sich das Büro des Landesbehindertenbeauftragten dafür entschieden, das Informationsschreiben in dieser Form zur Verfügung zu stellen. Rückfragen richten Sie bitte direkt an die angegebenen Ansprechpartnerinnen.