das Jahresende ist die Zeit, um Bilanz zu ziehen. Behindertenpolitisch fällt diese Bilanz in diesem Jahr allerdings ernüchternd aus.
Zwar konnte der Senat endlich den zweiten Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorlegen. Insgesamt überwiegt aber deutlich über Bremen und Bremerhaven hinaus der Eindruck, dass die Weiterentwicklung von Inklusion und gleichberechtigter Teilhabe in die Zange unterschiedlicher Krisen geraten ist.
Zwei Krisen erscheinen hierbei besonders wesentlich: erstens, die Krise der öffentlichen Haushalte im Zuge von Inflation und Investitionsstau sowie zweitens, die Krise unserer Demokratie, die zum Erstarken von menschenrechtlich problematischen bis hin zu offen menschenrechtsfeindlichen Diskursen geführt hat. Beides zusammen bewirkt, dass dringend erforderliche Schritte zur weiteren Umsetzung der UN-BRK nicht konsequent genug eingeleitet werden.
Es braucht politischen Mut, um neue Formen der Umsetzung von Menschenrechten insgesamt zu finden und Finanzmittel gezielt hierfür einzusetzen. Genau diesen politischen Mut wünschen wir uns für das kommende Jahr, damit nicht nur der Spaltung der Gesellschaft wirksam entgegengetreten, sondern auch verhindert werden kann, dass Menschen mit ganz unterschiedlichen Beeinträchtigungen an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden. Bremen und Bremerhaven hat immer ausgezeichnet, dass man im Schulterschluss von Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft einiges erreichen kann.
Deshalb lassen Sie uns gemeinsam mutig ins neue Jahr gehen und solidarisch an Veränderungen arbeiten. Dies gemeinsam mit Ihnen zu tun, darauf freuen wir uns. Bis dahin wünschen wir Ihnen allen möglichst schöne Feiertage und alles Gute für das Jahr 2026!
Über 150 Gäste aus Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und den Organisationen der Menschen mit Behinderungen aus Bremen und dem gesamten Bundesgebiet nahmen an der Jubiläumsveranstaltung teil. Sie bot Anlass, auf 20 Jahre engagierte Arbeit zugunsten der Rechte und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zurückzublicken - und zugleich den Blick nach vorn zu richten, um die inklusive Weiterentwicklung Bremens entschlossen weiterzugehen.
Die Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft, Antje Grotheer, eröffnete die Veranstaltung und hob in ihrer Begrüßung die organisatorische Zuordnung des LBB zur Bürgerschaft hervor. Die Entscheidung für einen Landesbehindertenbeauftragten, so die Präsidentin, habe das Land nachhaltig geprägt. Besonders erfreut zeigte sich der LBB über die Teilnahme von Jürgen Dusel, dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Er machte in seinem Grußwort deutlich, dass die Arbeit der Behindertenbeauftragten der Länder als Bindeglied zwischen den Menschen mit Behinderungen und der Landespolitik unerlässlich ist. Zugleich würdigte er die hervorragende Arbeit, die in Bremen durch die Dienststelle des Landesbehindertenbeauftragten geleistet werde.
Im Zentrum des Festakts stand eine Gesprächsrunde mit Dr. Joachim Steinbrück und Arne Frankenstein, moderiert von Dörte Maack. Diskutiert wurden Fragen zum Rollenverständnis, zur Entwicklung der Behindertenpolitik, zur Zusammenarbeit mit Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft sowie zu zentralen Meilensteinen und Herausforderungen der vergangenen Jahre.
Arne Frankenstein dankte zuvorderst den Organisationen der Menschen mit Behinderungen in Bremen dafür, dass sie mit viel Hartnäckigkeit die Einrichtung des Landesbehindertenbeauftragten politisch erkämpft haben. Besonders hob er die Verdienste seines Vorgängers Dr. Joachim Steinbrück hervor, der die Rolle des LBB fest verankert und mit seiner Arbeit das Leben vieler Menschen mit Behinderungen verbessert habe.
Inhaltlich stellte Arne Frankenstein heraus, dass wir auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft aktuell an einem Kipppunkt stehen:
„Bremen hat in der Vergangenheit gezeigt, wie im Schulterschluss von Organisationen behinderter Menschen, Verwaltung und Politik Benachteiligungen abgebaut werden konnten. Hieran kontinuierlich gemeinsam weiterzuarbeiten, ist das Gebot der Stunde. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen darf nicht unter dem Druck von Haushaltskonsolidierungen leiden. Sie ist ein unveräußerliches Menschenrecht - kein Sparposten.“
Anlässlich des 20. Jubiläums wurde am 10. Dezember 2025 in der Seestadt Bremerhaven der Dokumentarfilm „Wir werden nie wieder Opfer sein!“ der Bremer Filmemacher:innen von compagnons cooperative inklusiver film gezeigt und mit dem Publikum diskutiert. Der Film zeigt die heutige Bedrohung von Menschen mit Behinderungen und/oder psychischer Erkrankung durch die extreme Rechte und ordnet sie mit starken Bildern und Kommentierungen ein.
Im Rahmen der Podiums- und Publikumsdiskussion mit den Filmemachern Liz Dinh und Jürgen J. Köster sowie dem Protagonisten Friedrich Buhlrich, die von Florian Grams moderiert wurde, gelang es, den Bogen von den Schatten der Vergangenheit auch in Ansehung der Sorgen der Gegenwart in die Zukunft zu schlagen. Arne Frankenstein machte hierbei deutlich, dass Inklusion und Teilhabe die wirksamsten Mittel gegen die Spaltung der Gesellschaft und das Erstarken von Rechtsextremismus in Deutschland sind.
Rund 70 Personen nahmen an der Veranstaltung teil. Zu Beginn hatte Dr. Claudia Schilling, die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, die Gäste begrüßt. Sie machte in ihrem Grußwort deutlich, dass die Arbeit des Landesbehindertenbeauftragten unverzichtbar sei. Hierbei hob sie die wertvolle und vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie den durchgängigen Mut zu unbequemen Fragen hervor. Lars Müller, der als kommunaler Behindertenbeauftragter in Vertretung von Uwe Parpart, dem Stadtrat für Menschen mit Behinderungen der Seestadt Bremerhaven, sprach, stellte in seinem Grußwort die sehr gute Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen in Bremen und Bremerhaven heraus. Arne Frankenstein dankte Lars Müller für dessen hohes Engagement in den letzten Jahren und appellierte daran, seine Dienststelle sowie die Arbeit des Inklusionsbeirats angesichts der vielfältigen Aufgaben dauerhaft ressourcenmäßig besser abzusichern.
Weniger Barrieren, immer mehr Aufgaben: Seit 20 Jahren gibt es in Bremen den Landesbehindertenbeauftragten. Er kann viel vorweisen – und blickt doch skeptisch in die Zukunft:
"Die Aufbruchstimmung, die es nach Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention gab, gibt es nicht mehr – im Gegenteil", sagt Arne Frankenstein. Viele Errungenschaften der Behindertenbewegung würden heute infrage gestellt.
Die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen haben im November die Hamburger Erklärung verabschiedet und fordern eine auf dem Grundgesetz und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) basierende Digitalisierungspolitik, die Menschen mit Behinderungen die barrierefreie Nutzung digitaler Technologien ermöglicht sowie umfassende digitale Teilhabe sicherstellt. Hierbei müssen die Menschen mit ihren individuellen Anforderungen und Nutzungspräferenzen in den Mittelpunkt der Technologieentwicklung gestellt werden.
Die Beauftragten haben sieben Forderungen formuliert, die in der Hamburger Erklärung weiter erläutert werden:
Digitalisierung darf kein Risiko der Exklusion darstellen, sondern muss bewusst als Instrument der Inklusion gestaltet werden!
Die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen haben bei ihrem Treffen in Hamburg ein Positionspapier veröffentlicht, in dem sie die Länder auffordern, sich umgehend auf einheitliche Regelungen zu verständigen, die Menschen mit Behinderungen in Triage-Situationen vor Diskriminierung schützen.
Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzlichen Regelungen zur Triage im Infektionsschutzgesetz (IfSG) aus formalen Gründen für verfassungswidrig erklärt; eine Befassung in der Sache fand nicht statt. Das Gericht entschied, dass der Bundesgesetzgeber nicht zuständig war. Damit entfällt die bundesweite Regelung zur Zuteilung medizinischer Ressourcen, wenn beispielsweise Intensivbetten oder Beatmungsgeräte in pandemischen Krisenzeiten nicht für alle vorhanden sind. Für Menschen mit Behinderungen bedeutet die derzeitige Situation eine erhebliche Unsicherheit.
Um die Regelungslücke zu schließen, sind nun die Landesgesetzgeber gefordert, schnell diskriminierungsfreie und einheitliche Vorgaben zu schaffen. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Beschluss vom 16. Dezember 2021 deutlich gemacht, dass es eine gesetzliche Absicherung braucht, um die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in Triage-Situationen zu verhindern. Die ärztliche Berufsfreiheit besteht nur in den verfassungsrechtlichen Schranken des besonderen Benachteiligungsverbots aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz.
Der öffentliche Straßenraum hält nur sehr begrenzte Kapazitäten für die Nutzung von E-Scootern und Fahrrädern bereit. Diese können zwar einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität leisten, stellen aber für behinderte Menschen auch erhebliche Risiken dar. Aus diesem Grund haben sich sowohl die Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderung (KBB) als auch der Landesteilhabebeirat Bremen mit der Thematik befasst.
Die KBB fordert in einer Resolution zu Elektrokleinstfahrzeugen, dass die Interessen der Menschen mit Behinderungen in gesetzlichen Regelungen angemessen Berücksichtigung finden müssen.
In einem Beschluss zur barrierefreien Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums durch E-Scooter und Fahrradverleihsysteme fordert der Landesteilhabebeirat Bremen klare Regelungen und deren konsequente Umsetzung, um die Sicherheit behinderter Menschen und die gleichberechtigte Mobilität zu gewährleisten.
Aus den Sitzungen des Landesteilhabebeirats vom 27.08.2025 und 19.11.2025 sind Beschlüsse zu folgenden Themen hervorgegangen:
Zu den Beschlüssen und Stellungnahmen des Landesteilhabebeirats
Die Chefredakteurin vom Weser Kurier (WK) Silke Hellwig hat den LBB zum Podcast „Hinten links im Kaiser Friedrich“ eingeladen. Leider ist die Lokalität nicht barrierefrei, sodass erstmals ein Interview der Reihe draußen stattfinden musste.
Der LBB berichtet in 60 Minuten von aktuellen politischen Themen der Stadtplanung (Schnoor, Tabakquartier), der Verbesserung der Barrierefreiheit beim Zugang zum Haupteingang des Rathauses, der Umgestaltung der Domsheide, der UN-Behindertenrechtskonvention und der selbstbestimmten Lebensführung, der Einordnung des Bundesteilhabegesetzes zum Thema Anrechnung von Einkommen und Vermögen, der Versagung der Beschulung wegen fehlender Assistenz (und seinem klaren Bekenntnis zu einer Einheitsschule) bis hin zum Begriffsverständnis von „Behinderung“ und der Frage von alltäglichen Diskriminierungen.
Warum hat Arne Frankenstein Jura studiert und sich für Bremen und nicht für Hamburg entschieden, wie gestaltet er seine 24-Stunden-Assistenz und was hat es mit seinem Gewinn der Bürgerpark-Tombola vor 10 Jahren und der Einladung an die WK-Chefredakteurin zum Lachscurry nach Hause auf sich?
Der Landesbehindertenbeauftragte im Gespräch über Meilensteine, Herausforderungen und die Haltung, die unsere Gesellschaft wirklich verändert im Karriereportal der Freien Hansestadt Bremen: „Wir haben noch einen gewaltigen Weg vor uns, denn Inklusion ist kein Projekt, sondern eine Haltung“, bringt der Landesbehindertenbeauftragte es auf den Punkt. Deutlich wird das insbesondere beim Blick in die Historie, in der behinderte Menschen erst systematisch vernichtet und später in Wohnheimen geparkt, in Förderschulen unterrichtet oder in Werkstätten vom ersten Arbeitsmarkt ferngehalten wurden.
Arne Frankenstein arbeitet mit seinem Team täglich und beharrlich daran, das gesellschaftliche Umdenken anzukurbeln: von einer (Für-)Sorgegesellschaft für behinderte Menschen hin zu einer tatsächlich selbstbestimmten Teilhabe. „Besonders wichtig ist mir, dass wir gemeinsam Sonderstrukturen abbauen – und Inklusion stärken. Das in allen Lebensbereichen zu erreichen ist eine weiterhin sehr große Aufgabe.“
Im Rahmen des Formats „Auf einen Kaffee mit“ werden Mitarbeitende der Freien Hansestadt Bremen vorgestellt.
Wie bereits in den letzten Jahren gibt es auch in 2025 täglich im Advent einen Tipp, um digitale Angebote barrierefrei und für alle zugänglich zu gestalten.
Die Serie wird von der Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik tagesaktuell gepostet über unsere Adventskalender-Webseite und auf LinkedIn.
Am 25. November hat Arne Frankenstein ein Impulsreferat beim Inklusionsbeirat Bremerhaven gehalten zum Thema „Inklusion in der Finanzkrise“. Darin machte der Landesbehindertenbeauftragte deutlich, dass die Umsetzung der UN-BRK auch für die kommunale Ebene verpflichtend ist. Neben einem planvollen Vorgehen bei deren Umsetzung zeigte er auf, dass auch eine systematische und partizipative Umsetzungsbegleitung vorgeschrieben ist. Er leitete ab, dass insbesondere der kommunale Beauftragte der Seestadt Bremerhaven sowie der Inklusionsbeirat langfristig die erforderlichen Personal- und Sachmittel zu ihrer Aufgabenwahrnehmung erhalten müssen. Im Hinblick auf die Notlage des kommunalen Haushalts machte Arne Frankenstein deutlich, dass zwar ein weiter Entscheidungsspielraum der Stadtverordnetenversammlung bestehe, dieser aber seine Grenzen finde in der Bindung an konkrete Umsetzungsmaßnahmen der UN-BRK, die als Bundesrecht anzusehen ist. Anschließend stellte er sich den Fragen des kommunalen Behindertenbeauftragten der Seestadt Bremerhaven Lars Müller. Gemeinsam mit gut 40 Personen in der Sporthalle der Goetheschule folgte eine intensive Diskussion, die fortgesetzt werde soll.
Ende November nahm Arne Frankenstein am Runden Tisch FASD des Vereins faspektiven e.V. teil und ging in den Dialog mit Fachleuten aus den Hilfe-Systemen, der Behörde, aus der Schule und mit Pflege-Eltern zu Angeboten und Versorgungslücken für Menschen mit Fetaler Alkoholspektrum-Störung (FASD).
Neben den Herausforderungen der Diagnostik und der Geltendmachung von Nachteilsausgleichen und Unterstützungsleistungen wurde anhand von konkreten Beispielen die alltäglichen Schwierigkeiten aufgezeigt, die in der Familie, in KiTa und Schule und später bei der Arbeit immer wieder auftreten können.
Zum Hintergrund: Alkoholkonsum in der Schwangerschaft kann – auch in geringen Mengen – zu Beeinträchtigungen körperlichen Entwicklung, des Denkens, des Lernens und des Verhaltens des Kindes führen. Die Betroffenen haben oft ihr Leben lang Schwierigkeiten bei der sozialen Interaktion, der Selbstregulation, der Planung und dabei Regeln zu verstehen oder einzuhalten und aus Fehlern zu lernen.
Im Rahmen seiner Tour de Bremen hat der LBB das inklusive Kunstatelier Arberger Mühle Ende November besucht. Das Atelier ist ein integrativer, denkmalgeschützter Kunst- und Kulturort und arbeitet in Kooperation mit der Hochschule für Künste im Sozialen Ottersberg (HKS Ottersberg).
Im Anschluss an die Begehung der Räumlichkeiten fand ein intensiver fachlicher Austausch mit Prof. Dr. Ralf Rummel-Suhrcke (Geschäftsführer) und Nika Jäger (Dozent und Wissenschaftlicher Mitarbeiter) von der HKS Ottersberg statt. Ebenfalls beteiligt waren der Mühlenbesitzer Werner Möller sowie Rainer Nalazek vom Förderverein Arberger Mühle. Die Vertreter der HKS Ottersberg berichteten über ihre fachliche Arbeit.
Der LBB würdigte im Gespräch die Pionierarbeit der HKS Ottersberg - insbesondere im Hinblick auf die Öffnung des Studiums für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen. Zudem wurden konkrete Vereinbarungen getroffen, um die Zusammenarbeit weiter zu stärken. Die HKS Ottersberg nutzt die Mühle als langfristige Mieterin und hat sich klar auf den Weg gemacht, Inklusion aktiv umzusetzen. Ein Beispiel dafür ist das Projekt „Inklusion inklusive“, das darauf abzielt, die Wahrnehmung der Besucher:innen für die enge Verbindung zwischen Kunst und Alltag zu schärfen und so neue Möglichkeiten für eine „Inklusion zwischen Kunst und Gesellschaft“ zu eröffnen.
Neben Ausstellungen und Konzerten in der Mühle hat die HKS Ottersberg im Souterrain des Anbaus ein barrierefreies Atelier eingerichtet, das den Bewohner:innen des Stadtteils Raum und vielfältige Angebote bietet. Die Arberger Mühle eignet sich hervorragend dafür, das „Christian Weber Kunstatelier der HKS Ottersberg“ zu betreiben und sowohl die räumliche Gestaltung als auch den Aufbau einer verlässlichen Angebotsstruktur weiterzuentwickeln.
Bei seinem Besuch der Grundschule an der Robinsbalje, in der in den 1980er Jahren die ersten Bremer Schulversuche zur inklusiven Beschulung erfolgten, hat sich der Landesbehindertenbeauftragte mit der Schulleiterin Frau Hinrichs und der Konrektorin Frau Michael ausgetauscht. Als zentrale Gelingensbedingung zeigt sich die kontinuierliche Arbeit in multiprofessionellen Teams. Wünschenswert wäre, gute inklusive Bildungspraxis im Quartier noch mehr ressortübergreifend als gemeinsame Aufgabe von Bildung, Soziales und Gesundheit zu verankern. Besonders die gute Vernetzung im Stadtteil über unterschiedliche Institutionen und Angebote hinweg, könnte dies in Huchting ermöglichen.
Im November hat der LBB die Schule Andernacher Straße besucht. Er hat sich mit der Schulleiterin Frau Dornbusch und der Leitung für unterstützende Pädagogik Frau Hartwig zur inklusiven Bildung – insbesondere zur systemischen Schulbegleitung – ausgetauscht, in einer Schulklasse hospitiert und die vier systemischen Schulbegleiterinnen kennengelernt.
Die Grundschule Andernacher Straße arbeitet schon seit längerem mit dem Konzept der systemischen Schulbegleitung. Das bedeutet, die Unterstützung wird im System durch multiprofessionelle Teams an der Schule vorgehalten und kommt allen Kindern zu Gute. Dadurch sollen u. a aufwändige Antragsverfahren verhindert und die Assistenzkräfte in das Team eingebunden werden.
Wir danken dem engagierten Team der Schule für die interessanten Einblicke in seine Tätigkeit. Für ein gutes Gelingen der systemischen Schulbegleitung ist es wichtig, dass alle an der Schule Beschäftigten auf Augenhöhe als Team arbeiten. Bei dem Besuch wurde sehr deutlich, dass dies an der Andernacher Straße sehr gut gelungen ist.
Im Oktober hat Herr Lange dem Landesbehindertenbeauftragten die neue Kinder- und Jugendeinrichtung der Johanniter vorgestellt. In der Einrichtung sollen sowohl Kinder und Jugendliche aus dem Rechtskreis des SGB VIII, unbegleitete Minderjährige, als auch aus dem des SGB IX eine neue Heimat haben. Im April diesen Jahres sind die ersten zwei Bewohner eingezogen, mittlerweile leben sieben Kinder bzw. Jugendliche in der Einrichtung. Wir wünschen den Bewohner:innen und den Mitarbeiter:innen eine gute gemeinsame Zeit auf dem Weg des Erwachsenwerdens der jungen Menschen.
Im September fand bei der Lebenshilfe Bremen e.V. ein konstruktiver Austausch statt zu den Themen unterstützte Elternschaft, selbstbestimmte Sexualität, Gewaltschutz und ihren Überschneidungsbereichen. Mit dabei waren Eltern und pädagogische Mitarbeiter*innen aus der Familienhilfe. Auch die Frauenbeauftragten der Wohneinrichtungen nahmen an dem Termin teil und hatten die Gelegenheit, mit dem LBB zu ihren Themen ins Gespräch zu kommen.
Im September traf sich der Landesbehindertenbeauftragte zum Austausch mit Nutzer:innen, Mitarbeitenden und Leitungskräften bei der Lebenshilfe Bremen e.V. Gemeinsam wurden die Themen unterstützte Elternschaft, selbstbestimmte Sexualität und Gewaltschutz und ihre Überschneidungsbereiche besprochen.
Besonders die Praxis-Einblicke durch die anwesenden Eltern und die Frauenbeauftragten der Wohneinrichtungen ließen deutlich werden, was gut läuft, wo es v.a. durch die Auswirkungen struktureller Probleme, wie den allgemeinen Personalmangel, zu Stress auf allen Seiten und zu Herausforderungen kommt. Aber auch Übergänge, wie der Eintritt der Kinder in den Kindergarten und Schulwechsel führen zu Veränderungen der Lebenssituation der Familien, die durch die Lebenshilfe begleitet werden. Bisher werden nur Eltern im ambulanten Bereich unterstützt.
Das Präventionsbüro stellte das unten verlinkte Erklär-Video zu „Selbstbestimmte Sexualität Ein Recht für alle“ vor und zusammen mit den anwesenden Frauenbeauftragten der Wohneinrichtungen wurde aufgezeigt, wie die Themen Selbstbestimmung, sexuelle Vorlieben und Grenzsetzung besprechbar werden und niedrigschwellige Aufklärungs- und Beratungsangebote geschaffen wurden.
Gute Erfahrungen werden damit gemacht, dass das Thema Gewaltschutz übergreifend gedacht und angegangen wird, was derzeit aber nur durch die Ko-Finanzierung durch Stiftungsgelder möglich sei.
Zum Erklär-Video Selbstbestimmte Sexualität Ein Recht für alle
Am 5. Dezember 2025 fand das 30. Bremer Parlament der Menschen mit Behinderung mit dem Leitantrag „Wir lassen uns nicht die Butter vom Brot nehmen!“ statt. Das Behindertenparlament tagte in der Bremischen Bürgerschaft, Arne Frankenstein entrichtete ein Grußwort und nahm – wie immer – über die gesamte Dauer teil.
Der Landesbehindertenbeauftragte machte deutlich, dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nicht unter Druck von Haushaltskonsolidierungen geraten darf. „Teilhabe ist ein unveräußerliches Menschenrecht - es darf nicht der Fehler gemacht werden, vorrangig über Kostensenkungen zu sprechen und somit Menschen mit Behinderungen als Kostenfaktor zu sehen – es muss sichergestellt sein, dass individuelle Rechtsansprüche eingelöst werden.“ Arne Frankenstein appelliert, dass wir gemeinsam in Bremen den Kurs halten „in eine inklusive Gesellschaft, die wir nicht sind, aber noch werden müssen!“
Dem LBB ist es besonders wichtig, dass die Beschlüsse des Behindertenparlaments öffentlich aufgegriffen werden und diese Veranstaltung auch als solche des zivilgesellschaftlichen Protests wahrgenommen wird.
Zum Ende der Wochenserie „Wie barrierefrei ist Bremen?“ war der LBB zu Gast im Studio bei buten un binnen.
Die Wochenserie hat u.a. gezeigt, dass sich mit Blick auf die Barrierefreiheit in Bremen einiges getan hat, aber trotzdem viele (behinderte) Menschen immer noch auf große Hindernisse und Einschränkungen im Alltag stoßen wie beispielsweise im Stadtverkehr.
Es gibt vorbildliche Bereiche und Leuchtturmprojekte wie den Online-Stadtführer „Barrierefreies Bremen“ und das inklusive Ausstellungsprojekt der Kunsthalle Bremen. Der LBB bezieht aber auch klar Position zu der fehlenden Finanzierung für das Stadtführerprojekt und dem Museumsprojekt und richtet dementsprechend einen Appell an den Bremer Senat, die langfristige Absicherung der beiden Projekte zu gewährleisten: „Wir haben noch einen ganz erheblichen Stau an Barrieren im Bestand. Barrierefreiheit ist dann gut, wenn die Belange von behinderten Menschen von Anfang berücksichtigt werden.“
Unter dem Motto „50 Jahre Werkstatt-Rat und kein bisschen leise“ hat der Werkstatt-Rat der Werkstatt Bremen am 11. November 2025 zu einer Feier ins KWADRAT eingeladen.
Im Rahmen der Festveranstaltung haben der gerade frisch gewählte erste Vorsitzende des Werkstatt-Rates Rick Meyer, die Frauenbeauftragte Ramona Bauermann-Meyer sowie der ehemalige, langjährige Betriebsleiter Wilfried Hautop interessante Rückblicke über die gesamten 50 Jahre gegeben.
Der Werkstatt-Rat vertritt seit Jahrzehnten die Beschäftigten der Werkstatt und fordert stetig seine gesetzlich verankerte Mitwirkung ein. „„Nichts über uns ohne uns“ ist dabei der Leitgedanke. LBB tritt für die unabhängige Stellung und Absicherung des Werkstattrats sowie der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten ein. Er hält es für unerlässlich, die Interessen der Werkstattbeschäftigen in verschiedenste Gremien und Veranstaltungen einfließen zu lassen.
Im November begrüßte der LBB eine Delegation aus der japanischen Stadt Tagawa: 14 Schüler:innen sowie drei Vertreter:innen der Stadtverwaltung waren zu Gast in Bremen.
Nach Besuchen in Berlin und Hamburg nahmen die Achtklässler:innen gemeinsam mit ihren Bremer Mitschüler:innen an Unterrichtseinheiten der Oberschule an der Ronzelenstraße teil - sowohl im Klassenraum als auch im Sportunterricht im Sportzentrum. Ziel war es, zu erleben, wie inklusiver Unterricht in der Praxis umgesetzt wird.
Initiator und Schirmherr des Projekts ist die Stadt Tagawa. Der Austausch ist Teil eines Nachhaltigkeitsprogramms, das im Zusammenhang mit den Paralympischen Spielen 2021 in Japan entstanden ist. Seit 2023 besuchen regelmäßig japanische Schuldelegationen Deutschland, um sich vor Ort über inklusive Bildungs- und Sportangebote zu informieren.
Im September fand das jährliche Treffen der Schlichtungs- und Durchsetzungsstellen für barrierefreie IT in Bremen statt. Neben der Klärung juristischer und technischer Fachfragen und der Diskussion von Eingaben, trägt der gute fachliche und persönliche Austausch überdies dazu bei, dass gemeinsame Aktionen und Veranstaltungen zur Öffentlichkeitsarbeit länderübergreifend geplant werden, wie die Erklärfilme zum Durchsetzungsverfahren, zu denen es jetzt auch seit dem Frühjahr einen Film in Leichter Sprache gibt.
Bei vielen digitalen Angeboten öffentlicher Stellen fehlt die gesetzlich geforderte Erklärung zur Barrierefreiheit (EzB), ist oft nicht aktuell oder gibt die notwendigen Inhalte nur bruchstückhaft wieder.
Die Online-Veranstaltung der Arbeitsgruppe „Digitale Verwaltung" des Ausschusses für barrierefreie Informationstechnik in Zusammenarbeit mit den Überwachungsstellen von Bund und Ländern soll den verantwortlichen Personen der öffentlicher Stellen die Sicherheit geben, wie Inhalte einer EzB veröffentlicht und gepflegt werden können.
Im Rahmen der Veranstaltung wurden folgende Fragen beleuchtet:
Zur Video-Dokumentation Erklärung zur Barrierefreiheit öffentlicher Stellen
Im Mittelpunkt des konstruktiven Austauschs mit dem Geschäftsführer des Landessportbunds (LSB), Thomas Kaessler, stand neben allgemeinen Erfahrungen zur Inklusion im Bremer Sport insbesondere die neu gegründete AG Inklusion des LSB, die im Sommer zum ersten Mal tagte. Ziel der AG ist unter anderem, Möglichkeiten zur stärkeren Sichtbarmachung von Inklusion innerhalb des LSB auszuloten.
Im Gespräch mit dem LSB war man sich einig, dass bestehende inklusive Sportangebote im Sozialraum weiterentwickelt und neue, bedarfsgerechte Angebote geschaffen werden müssen. Grundlage dafür ist Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention, der die Vertragsstaaten verpflichtet, geeignete Maßnahmen für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten zu ergreifen. Behinderte Menschen sollen auf allen Ebenen am Breitensport teilhaben können - dafür braucht es barrierefreie Sportstätten und inklusive Strukturen.
Am 17. August fand die Jubiläumsveranstaltung zum 40-jährigen Bestehen der Blauen Karawane statt. Arne Frankenstein würdigte die Karawane als Vordenkerin für eine konsequente Politik, die nicht einrichtungs-, sondern personenzentriert denkt, als Bündnispartnerin für eine inklusive und rechtebasierte Politik sowie als Umsetzerin guter Praxis, die zeigt, dass diese Politik keine für Träumer und Spinner ist, sondern der menschenrechtliche Standard, den wir noch immer unterschreiten.
Das Wirken der letzten 40 Jahre und die heutige Veranstaltung hätten, so der Beauftragte, verdeutlicht, dass die Arbeit hieran dringend abgesichert werden müsse. Frankenstein kündigte insofern an, den Senat und die Fraktionen der Bürgerschaft zu bitten, gemeinsam mit den Akteuren der Psychiatrie- und Behindertenbewegung in einen Fachaustausch über die Absicherung der Vorgaben der UN-BRK und der Psychiatriereform zu treten – um zu erreichen, dass der Weg einer konsequenten Weiterentwicklung trotz aller Widerstände gemeinsam gegangen werden kann.
Nachdem zunächst Ende Oktober zu befürchten war, dass das Beratungsangebot von kom.fort e.V. nicht weitergeführt werden könnte, freuen wir uns sehr, dass eine nahtlose Finanzierungslösung gefunden werden konnte. Hierfür ist den das Angebot tragendenden Senatsressorts Soziales und Bau zu danken. Nähere Informationen folgen. Für Ratsuchende ändert sich erst einmal nichts.
Wie der Senat am 9. Dezember beschlossen hat, soll die Finanzierung des renommierten Stadtführers barrierefreies Bremen dauerhaft abgesichert werden. Der Senat ist sich der Bedeutung der kontinuierlichen Weiterführung des Projektes auch im Rahmen der UN-Behindertenkonvention gleichwohl bewusst, wie es heißt. Die besonderen Bedarfe, die rund um den Tag der Deutschen Einheit in Bremen entstehen, soll besonders Rechnung getragen werden.
Gerne weisen wir auf den neuen Hör-Spaziergang in Leichter Sprache durch die Bremer Altstadt hin.
Das Angebot ist sowohl über die App Dein Bremen Guide erreichbar, als auch über das Stadtportal Bremen barrierefrei.
Im Podcast „Bildung, bitte!“ werden der Inklusions-Aktivist Raul Krauthausen und die 17-jährige Bremer Schülerin und Mitorganisatorin der „Bildungswende, JETZT! Bremen“ Janne Schmidmann zu über Inklusion und Barrierefreiheit befragt – und warum das weit mehr bedeutet als ein paar Rampen oder Aufzüge. Sie teilen persönliche Erfahrungen, diskutieren die Unterschiede zwischen Integration und Inklusion und hinterfragen kritisch die Rolle von Förderschulen. Klar wird: Inklusion ist kein abgeschlossenes Projekt, sondern ein Prozess, der die gesamte Gesellschaft betrifft. Lehrkräfte brauchen Unterstützung, Entscheidungsträger mehr Mut und Schulen müssen sich stärker an der UN-Behindertenrechtskonvention orientieren. Denn Inklusion geht uns alle an und Veränderungen im Bildungssystem sind dringend notwendig.
Zur Podcast-Folge Inklusion in Deutschland: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Im Podcast der Bundeszentrale für politische Bildung „Aus Politik und Zeitgeschichte“ spricht Moderatorin Sarah Zerback über den Zustand der Inklusion in Deutschland mit Erik Kömpe, Natalie Dedreux und Rebecca Maskos: Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung sind ein Menschenrecht. Mit der Annahme der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, diese Rechte zu stärken. Doch ob im Straßenbild oder in der Schul- und Berufsbildung - von Barrierefreiheit ist die Bundesrepublik weit entfernt. Gleichzeitig bedroht die gesellschaftliche Polarisierung den Stellenwert einer inklusiven, vielfältigen Gesellschaft.
Zur Podcast-Folge Inklusion – Aus Politik und Zeitgeschichte
Gerne weisen wir auf den im Sommer erschienen Artikel der Bremer Diplom-Psychologin Kassandra Ruhm hin: "Behinderte Menschen haben oft schlechte Chancen, psychologische Hilfe zu bekommen. Dabei gibt es eine Reihe von Bedingungen, die ihre Lebenssituation besonders schwierig und Psychotherapie wichtig machen können. Diplom-Psychologin Kassandra Ruhm gibt in ihrem Artikel Hilfestellungen für Berater*innen und Therapeut*innen. Sowohl für die Arbeit mit behinderten Menschen, als auch für die Arbeit mit queeren Menschen, Menschen mit unterschiedlichen Vielfaltsmerkmalen oder Menschen, die Minderheiten angehören. "
Kriege und Krisen zwingen Menschen weltweit, ihre Heimat zu verlassen und anderswo neu anfangen zu müssen. Das betrifft auch Menschen mit Behinderungen. Der Verein MINA - Leben in Vielfalt e.V. setzt sich bundesweit für diese Menschen ein, an der Schnittstelle von Flucht, Migration und Behinderung. 2021 ist die Publikation „Unsere Wege“ entstanden. Darin haben 20 Familien mit Kindern mit Behinderungen ihre persönlichen Erfahrung festgehalten. Diese Erzählungen sind um zahlreiche Informationen ergänzt, die als erste Wegweiser rund um das Thema Leben mit einem Kind mit Behinderung dienen. Das Buch liegt digital auf Deutsch, Türkisch, Arabisch, Russisch, Ukrainisch und Dari vor.
Die Handlungshilfe "Verständliche Sprache in der Bremer Verwaltung" beschreibt, wie die Bremer Verwaltung möglichst verständlich und dabei rechtssicher und gendersensibel kommunizieren kann. Davon profitieren nicht nur Menschen mit kognitiven Einschränkungen und Lernschwierigkeiten, sondern auch Menschen mit geringen Deutschkenntnissen, Menschen, die ungeübt im Lesen sind oder die wenig Zeit haben, sich auf komplexe Zusammenhänge zu konzentrieren. Insgesamt profitiert die breite Bevölkerung Bremens von einer verständlichen, freundlichen und modernen Verwaltungssprache. Mit möglichst verständlicher Sprache verbessert sich die Kommunikation auch innerhalb der Verwaltung.
Direkt zur Handlungshilfe Verständliche Sprache in der Bremer Verwaltung (pdf)
Der zweite Kurzbericht „Digitale Barrierefreiheit in Deutschland – Zweiter Bericht der BFIT-Bund“ fasst auf 46 Seiten die Situation der Barrierefreiheit digitaler Angebote öffentlicher Stellen in Deutschland zusammen.
Dazu gehören Websites, Apps und Dokumente von öffentlichen Einrichtungen, die von den Überwachungsstellen des Bundes und der Länder auf Barrierefreiheit geprüft wurden. Der Kurzbericht informiert über die Überwachungsmethoden, den Fortschritt der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und über die aktuellen Ergebnisse der Überwachung im Zeitraum 2022 bis 2024.
Weitere Informationen und zum Download zweiter Kurzbericht digitale Barrierefreiheit in Deutschland
Zu viele Menschen erleben in ihrem Alltag Diskriminierungen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts oder ihrer Behinderung. Um mehr darüber zu erfahren und verlässliche Daten zu erhalten, führt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine bundesweite Umfrage bis zum 28. Februar 2026 durch. Teilnehmen können alle ab 14 Jahren, die bereits Diskriminierung erlebt hat. Die Teilnahme ist anonym und auch in einfacher Sprache und Deutscher Gebärdensprache möglich.
Klimaschutz und Inklusion müssen von Anfang an zusammen gestaltet werden. Es ist Zeit, dass die Lebenswirklichkeit von behinderten Menschen gleichwertiger Bestandteil der Klimadebatte wird. Hierzu haben wir in Kooperation mit der KlimaWerkStadt Bremen Andrea Schöne als Gastrednerin eingeladen. Sie ist freie Journalistin, Moderatorin, Autorin und politische Bildnerin und spricht aus Erfahrung und ihren Recherchen über die Barrieren, die sie selbst erlebt hat, und darüber, wie eine inklusive Klimapolitik aussehen kann.
In der anschließenden Podiumsdiskussion mit Expert:innen aus der Klima- sowie Behindertenbewegung möchten wir gemeinsam ins Gespräch kommen und die Anforderungen an eine inklusive, gerechte und menschenrechtsorientierte Klimapolitik für alle formulieren.
Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen zur Veranstaltung zur Klimapolitik
Inklusion und Demokratie sind zwei Seiten derselben Medaille. Sie stehen aktuell unter besonderem Druck und müssen von uns verteidigt werden. Am 22. Januar 2026 wird der Dokumentarfilm „Wir werden nie wieder Opfer sein“ gezeigt, der auf die heutige Bedrohung von Menschen mit Behinderungen und/oder psychischer Erkrankung durch die extreme Rechte eingeht und sie mit starken Bildern und Kommentierungen einordnet.
Im Anschluss folgt eine Podiumsdiskussion mit Publikumsgespräch, an der neben die Filmemacher*innen auch Natalie Dedreux als Protagonistin und Friedrich Buhlrich als Zeitzeuge teilnehmen.
Bitte melden Sie sich an unter anmeldung@buergerschaft.bremen.de. Teilen Sie dabei auch bitte mit, wenn Sie Unterstützungsbedarf haben.
Dem Titel der Tagung entsprechend wird in verschiedenen Formaten die Möglichkeit bestehen, sich mit dem Verhältnis von wissenschaftlichen und aktivistischen Ansprüchen, der Vereinbarkeit der Rollen sowie der Frage, welche Haltung mit unseren Perspektiven auf Inklusion(-sforschung) verbunden ist, auseinanderzusetzen. Inwieweit ist Inklusion in den Schulsystemen und anderen gesellschaftlichen Bereichen weiterhin eine weit entfernte, aber dennoch anzustrebende (Bildungs-)utopie, eine bereits (in Teilen) existierende Realität oder eine durch systemische, ökonomische oder politische Barrieren verunmöglichte Illusion? Wie verhalten wir uns als Forschende und Praktiker:innen in diesem Feld zu diesen Fragen?
Neben wissenschaftlichen Vorträgen wird es am 19.02.2026 ein öffentliches Rahmenprogramm geben, das von der restlichen Tagung unabhängig besucht werden kann.
Weitere Informationen dazu finden sich demnächst auf der Tagungswebsite ifo 2026.
Digitale Informationsangebote und Dienstleistungen werden immer wichtiger. Das betrifft auch viele Projekte und Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitsbereich. Es versteht sich von selbst, dass auch diese Angebote möglichst barrierefrei gestaltet werden sollten. Die Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V. bietet am 03.03.2026 einen kostenfreien Workshop in Kooperation mit der Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik beim Landesbehindertenbeauftragten und den Pflegestützpunkten Bremen an.
Weitere Informationen und zur Anmeldung zum Workshop Zugang für alle
Herausgeber: Der Landesbehindertenbeauftragte
der Freien Hansestadt Bremen
16. Jahrgang
Aktuelle Empfänger:innen: 2006