Im Jahr 2009 ist in Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) in Kraft getreten.
Artikel 25 der UN-BRK beschreibt das Recht behinderter Menschen, das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu genießen. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten, einschließlich gesundheitlicher Rehabilitation, haben.
Für den Landesbehindertenbeauftragten ist im Bereich Gesundheit unter anderem die folgenden Punkte in Bezug auf den Senat von großer Wichtigkeit:
Gremien: Der Landesbehindertenbeauftragte ist unter anderem Gast in der Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz und Mitglied in der Besuchskommission (gemäß § 36 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten, PsychKG).
Am Mittwoch, den 9. Oktober 2024, fand im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zu einem interfraktionellen Antrag statt, der fordert, die Folgen der Kassenzulassung des nichtinvasiven Pränataltests auf Trisomien (NIPT) systematisch auszuwerten. Arne Frankenstein nahm als Sachverständiger ebenso teil wie Dr. Marina Mohr (Cara) und Prof. Dr. Swantje Köbsell (Professorin i.R. für Disability Studies).
Ende Juni haben sich Arne Frankenstein und Kai Baumann mit dem Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Bremen (LVPE) getroffen. Inhaltlich ging es um die Verbesserung des Versorgungs- und Unterstützungssystems von Menschen mit seelischen Behinderungen und in seelischen Krisen. Als wichtigen Baustein betrachten der LVPE und der Landesbehindertenbeauftragte die Sicherstellung eines sogenannten Krisendienstes. Gemeinsam fordern Sie die Koalitionäre auf, den Koalitionsvertrag umzusetzen und einen 24/7-Krisendienst ab Januar 2025 anzubieten. Ein weiterer Diskussionsschwerpunkt waren die Möglichkeit der Verbesserung von Übergangen von Menschen mit seelischer Behinderung, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind, auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Abschließend ging es um den verbesserten Umgang mit Menschen in krisenhaften Akutsituationen. Der Beauftrage dankt für einen inhaltlich spannenden Austausch, der fortgesetzt werden wird.
Am 30. Mai wurde der Gedenktag an der Mahntafel IRRSTERN im Park des Klinikums Bremen-Ost begangen. Es wird daran erinnert, dass psychisch kranke und behinderte Menschen aus Bremen im Nationalsozialismus systematisch verfolgt, misshandelt, zwangssterilisiert und umgebracht worden sind.
Arne Frankenstein ist in seiner Rede vor Ort darauf eingegangen, dass die Ermordung aufgrund einer Behinderung, einer psychischen Erkrankung oder eines anderen Merkmals die absolute Perversion sei, aber ihre ideologische Wurzel ist dieselbe wie diejenige, nach der auch ansonsten aufgrund von Merkmalen bewertet, sortiert und benachteiligt wird:
„Wir müssen daher nicht nur die Wiederholung größten Unrechts verhindern, wir müssen auch diesen Bewertungs- und Sortierungspraktiken entschieden entgegentreten. Heute genauso wie an jedem anderen Tag. Denn auch wenn sich Menschenfeindlichkeit zunächst nur gegen einzelne richtet, ist sie doch Ausdruck eines Menschenbildes, das uns alle angeht und uns alle irgendwann treffen kann. (…)
Der heutige Gedenktag sollte deshalb auch die Botschaft aussenden, dass Inklusion und Teilhabe die wirksamsten Mittel gegen das Erstarken von Rechtsextremismus in unserem Land sind.
Demokratie und Inklusion sind zwei Seiten derselben Medaille. Und es ist aus meiner Sicht staatlicher Auftrag, Inklusion und Teilhabe endlich als Handlungsschwerpunkt zu begreifen, gerade in Krisenzeiten.“
Gemeinsam mit dem Verein „SelbstBestimmt Leben Bremen“ haben wir Mitte April 2024 die Veranstaltung „Hilfe zum Suizid - Eine Bedrohung für behinderte Menschen? durchgeführt. In 120 Minuten haben wir versucht die mehr als 250 Teilnehmenden darüber zu informieren, wie der aktuelle Stand der Debatte ist. Hauptaugenmerk der Veranstaltung war die Frage, welche Probleme und Bedrohungen für behinderte Menschen zukünftig entstehen könnten. Neben Arne Frankenstein und Joachim Steinbrück haben auf dem Podium Swantje Köbsell, Christof Ronge sowie Kirsten Kappert-Gonther Platz genommen. Die Moderation übernahmen Jens Christian Meyer, Marianne Hirschberg und Kai Baumann.
Weitere Informationen zur Veranstaltung: Suizidhilfe – (Auch) eine Bedrohung für behinderte Menschen?
Gemeinsam mit den zuständigen Senatsressorts hat unser Arbeitsstab Ende 2023 ein Fachgespräch zu "Doppeldiagnose – Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und psychischer Erkrankung" durchgeführt. Nach 2014 wurde im vergangenen Jahr erneut eine Befragung zur Versorgungssituation in den Wohneinrichtungen und den Angeboten des Ambulant Betreuten Wohnens durchgeführt. Ca. 30 % der Nutzer:innen mit kognitiver Beeinträchtigung haben der Erhebung nach zusätzlich eine ärztlich diagnostizierte psychische Beeinträchtigung. Neben der Erörterung der aktuellen Situation ging es vor allem um mögliche Gelingenheitsfaktoren für eine zukünftige bedarfsgerechte Versorgung. Näheres zeitnah auf dieser Seite.
Um eine Verbesserung des gynäkologischen Angebots für Frauen im Land Bremen zu erreichen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, führten die Landesfrauenbeauftragte und der Landesbehindertenbeauftragte eine Umfrage durch. Ziel der Umfrage war es,
Die Umfrage richtete sich erstens an mobilitätseingeschränkte Mädchen* ab 12 Jahren und Frauen*, die das Merkzeichen aG in ihrem Schwerbehindertenausweis haben und im Land Bremen wohnen, zweitens an gynäkologische Praxen im Land Bremen und drittens an Einrichtungen der Eingliederungshilfe.“
Die Umfrage lief bis Dezember 2023. Aktuell wird die Umfrage ausgewertet. Mitte 2024 werden die Ergebniss öffentlich vorgestellt.
Weitere Informationen zur Umfrage zum Bedarf nach barrierefreier gynäkologischer Versorgung
Landesbehindertenbeauftragter fordert dauerhaft tragfähigen Neustart
Arne Frankenstein: "Bremen versagt Menschen mit geistigen oder schweren mehrfachen Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur gesundheitlichen Versorgung. Das ist ein schweres Versäumnis und ein Verstoß gegen geltendes Recht. Die Zustände im MZEB sind seit Monaten bekannt. Als Landesbehindertenbeauftragter habe ich selbst mehrfach gegenüber der Gesundheit Nord und dem Gesundheitsressort auf Verbesserungen gedrängt. Dass es in dieser Zeit nicht gelungen ist, ein tragfähiges Konzept zu entwickeln, mit dem das MZEB seinen Versorgungsauftrag erfüllen kann, muss dringend korrigiert werden. Ich fordere deshalb den Senat auf, das Thema zur Chefinnen-Sache zu machen, um schnellstmöglich die Voraussetzungen für einen dauerhaft tragfähigen Neustart eines MZEB in Bremen zu schaffen. " Zur kompletten Pressemitteilung.
Im Sommer 2022 hat der Landesbehindertenbeauftragte zum Entwurf der Reform des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) Stellung genommen. In dem 6seitigen Papier geht der Beauftragte unter anderem auf die Anforderungen an Einrichtungen sowie auf die Regelungen über die Unterbringung sowie den Maßregelvollzug ein. Das Büro des LBB wird die Debatte zur künftigen Ausrichtung weiterhin intensiv begleiten.
Stellungnahme zum Entwurf der Reform des PsychKG (pdf, 165.6 KB)
Das Medizinische Zentrum für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) hat im Oktober 2021 die Arbeit aufgenommen. Ziel des Zentrums ist es, Menschen mit geistigen und/ oder körperlichen Beeinträchtigungen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Im März 2022 wird über die Verlängerung der Ermächtigung für das Zentrum in der Sitzung des Zulassungsausschusses für Ärzte berten und entschieden. Im Vorfeld hat sich Arne Frankenstein an alle Mitglieder des Ausschusses gewendet und darum gebeten, sich für die vorbehaltlose Verlängerung der Ermächtigung für das MZEB auszusprechen. Schreiben des Beauftragten an die Mitglieder des Zulassungsausschusses (pdf, 172.4 KB)
Im Dezember 2021 wurde Arne Frankenstein von Frau Otterstedt (Case Management) und Frau Petrovic (Physiotherapeutin) durch die Räumlichkeiten des Medizinische Zentrum für Erwachsene mit geistiger oder mehrfacher Behinderung (MZEB; 2. OG von Haus 6 am Klinikum Bremen-Mitte) geführt und erhielt einen Einblick in die Tätigkeit des sehr motivierten und engagierten Teams. Das MZEB hat seinen Betrieb im Oktober mit der Behandlung der ersten Patient*innen aufgenommen.
Im Anschluss an den Besuch im MZEB ging es für den LBB im Sozialpädiatrische Institut (SPI) in der Friedrich-Karl-Straße am Klinikum Bremen-Mitte weiter. Von dem neuen Leiter Dr. Hustedt wurde Arne Frankenstein durch die Räumlichkeiten des SPI geführt. Im SPI werden Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen und mit drohenden oder vorhandenen Behinderungen jeglicher Ursache behandelt.
Als Landesbehindertenbeauftragter hat sich Arne Frankenstein (genauso wie sein Vorgänger Joachim Steinbrück) stets für die Inbetriebnahme sowie die finanzielle Absicherung des Medizinisches Zentrum für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) eingesetzt.
Seit August 2021 vergibt das MZEB Termine an Patient:innen. Ziel des Zentrum ist es, Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Im MZEB arbeiten erfahrene Ärzt:innen und Psycholog:innen, Physio- und Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen, Fachpflegekräfte und Sozialpädagog:innen zusammen. Das Zentrum versteht sich als Unterstützung (nicht als Alternative) der Haus- und Fachärzt:innen. Angesiedelt ist das Zentrum im 2. Stock des Hauses 6 auf dem Gelände des Klinikums Bremen-Mitte.
Gemeinsam haben der Landesteilhabebeirat sowie der Inklusionsbeirat wiederholt die Schaffung einer besseren medizinischen Versorgung behinderter Menschen in Bremen und Bremerhaven gefordert. Der gemeinsame Beschluss der Beiräte von Dezember 2019 (pdf, 77.8 KB) wurde von der Bremischen Bürgerschaft im Februar 2020 aufgegriffen. Schlussendlich hat der Senat im August 2020 beschlossen, einen Entschließungsantrag als Antragsteller in den Bundesrat einzubringen mit dem Tenor: Klärung der Kostenübernahme und eine entsprechende Änderung oder Ergänzung des SGB V bzw. des SGB IX vorzunehmen. Deutschlandweit haben viele weitere Verbände und Institutionen in der gleichen Zeit ebenfalls eine Klärung eingefordert. So darf sich der Landesteilhabebeirat als ein Rädchen mitverantwortlich dafür fühlen, dass am 24. Juni durch den Deutschen Bundestag eine Regelung für den Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für die Assistenz im Krankenhaus verabschiedet wurde. Die Regelung sieht vor, dass künftig die Krankenkasse (SGB V) zahlen, wenn Angehörige oder Personen aus dem engsten persönlichen Umfeld Patient:innen mit Beeinträchtigungen begleiten. Bei Assistenz durch Mitarbeiter:innen von Leistungsanbietern der Eingliederungshilfe sollen die Träger der Eingliederungshilfe (SGB IX) zahlen.
Arne Frankenstein: "Die Kostenregelung ist seit langem überfällig. Mit ihr wird endlich der Verschiebebahnhof zwischen den Leistungsträgern überwunden und verhindert, dass notwendige Krankenhausaufenthalte aus Angst vor fehlender Assistenz aufgeschoben oder ganz vermieden werden. Assistenz im Krankenhaus ist ein zentraler Baustein, um den Erfolg des Krankenhausaufenthalts und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten mit Behinderungen zu gewährleisten."
Per Beschluss haben der Landesteilhabebeirat sowie der Inklusionsbeirat im Dezember 2019 die Schaffung einer besseren medizinischen Versorgung behinderter Menschen in Bremen und Bremerhaven gefordert. Ein Schwerpunktthema des Beschluss war die Versorgung mit Assistenz im Krankenhaus. Das Thema wurde von der Bremischen Bürgerschaft im Februar 2020 aufgegriffen. Schlussendlich hat der Senat am im August 2020 beschlossen, einen Entschließungsantrag als Antragsteller in den Bundesrat einzubringen. Tenor: Klärung der Kostenübernahme und eine entsprechende Änderung oder Ergänzung des SGB V bzw. des SGB IX vorzunehmen. Mehr
Der Fachtag "Lebensqualität älterer Menschen mit geistiger Behinderung" wurde Anfang Dezember 2019 durch die Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen in Kooperation mit dem Landesbehindertenbeauftragten durchgeführt. Mehr als 150 Interessierte folgten der Einladung in das Haus der Wissenschaft und stellten sich Fragen rund um das Altern von Menschen mit geistiger Behinderung. Aus dem gesamten Bundesgebiet wurden Konzepte zum Thema vorgestellt.
Zur Begleitung der Weiterentwicklung des Bremischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (Bremer PsychKG) wurde eine Arbeitsgruppe gebildet. Die AG PsychKG hat sich von April 2016 bis August 2018 getroffen, um unter Berücksichtigung der UN-BRK und verschiedener kürzlich verabschiedeter PsychKGs anderer Bundesländer, Vorschläge zur Reform des Bremer PsychKG zu entwickeln. Der AG gehörten unter anderem Vertreterinnen und Vertreter der Psychiatrie-Erfahrenen, der Angehörigen sowie der Amtsgerichte an. Am 19. November 2018 wurde das Eckpunktepapier im Haus der Bürgerschaft vorgestellt. Kommentiert wurde die Ausarbeitung durch die Monitoring-Stelle zur UN-BRK sowie dem Landesbehindertenbeauftragten.
Im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung haben behinderte Menschen:
- eine geringere Lebenserwartung
- eine höhere Sterberate
- nicht abgedeckte Gesundheitsbedürfnisse
- schlechteren Zugang zur Gesundheitsversorgung
(Quelle: Balogh et al, 2008)
Um unter anderem diesen Aussagen nachzugehen und Gründe sowie Ansätze einer teilhabeorientierten Gesundheitsförderung aufzuzeigen, veranstaltete der Landesbehindertenbeauftragte gemeinsam mit der Landesvereinigung für Gesundheit Bremen e.V. im Dezember 2018 die Fachtagung "Gesundheitsförderung und Prävention inklusiv gedacht". Mehr als 80 Personen aus dem gesamten norddeutschen Raum fanden sich im Martinsclub im Buntentorsteinweg ein. Mehr
Seit 1. März 2017 erfolgt die Terminvergabe für die Barrierefreie Gynäkologische Praxis über die Terminservicestelle der Kassenärztliche Vereinigung Bremen. Termine können telefonisch zukünftig von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 12:00 Uhr unter 0421 3404-415 vereinbart werden. Außerhalb des Zeitraums ist ein Anrufbeantworter für Rückrufbitten geschaltet.
Das Büro des Landesbehindertenbeauftragten freut sich über die Neuregelung und bittet die Information zu streuen.
Im Jahr 2011 ergingen zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die sich mit der Verfassungskonformität landesrechtlicher Regelungen über die medikamentöse Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug befassen. Aufgrund dieser Urteile wird auch im Land Bremen seit einiger Zeit über Änderungen im „Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten" (BremPsychKG) debattiert.
Das Büro des Landesbehindertenbeauftragten verfolgt die politische Diskussion seit Anfang an kritisch. Ende August 2013 hat sich der Landesbehindertenbeauftragte in einer Stellungnahme zu der geplanten Änderung geäußert. Im Juni 2014 wurde das BremPsychKG abschließend in der Bürgerschaft behandelt.