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E-Roller und Fahrräder

Resolution der KBB und Beschluss des Landesteilhabebeirats 2025

Der öffentliche Straßenraum hält nur sehr begrenzte Kapazitäten für die Nutzung von E-Scootern und Fahrrädern bereit. Diese können zwar einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität leisten, stellen aber für behinderte Menschen auch erhebliche Risiken dar. Aus diesem Grund haben sich sowohl die Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderung (KBB) als auch der Landesteilhabebeirat Bremen mit der Thematik befasst.

Die KBB fordert in einer Resolution zu Elektrokleinstfahrzeugen (pdf, 1.1 MB), dass die Interessen der Menschen mit Behinderungen in gesetzlichen Regelungen angemessen Berücksichtigung finden müssen.

In einem Beschluss zur barrierefreien Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums durch E-Scooter und Fahrradverleihsysteme (pdf, 130.9 KB) fordert der Landesteilhabebeirat Bremen klare Regelungen und deren konsequente Umsetzung, um die Sicherheit behinderter Menschen und die gleichberechtigte Mobilität zu gewährleisten.

Landesbehindertenbeauftragter kritisiert Umgang mit E-Rollern

In einer gemeinsamen Telefonkonferenz haben sich der Landesbehindertenbeauftragte und das Forum barrierefreies Bremen am 13.10.2020 umfassend mit den bestehenden Problemen im Zusammenhang mit sog. E-Rollern beschäftigt.

Hintergrund sind ein Unfall eines blinden Fußgängers sowie zunehmende Beschwerden von Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, die sich über unsachgemäß abgestellte sog. E-Roller und dadurch entstehende Probleme beschweren. Diese Probleme treffen nach Auswertung der Beschwerden nicht lediglich blinde und sehbehinderte Menschen, sondern auch Menschen, die Rollstühle, Rollatoren oder andere Hilfsmittel zur Fortbewegung nutzen oder unsicher zu Fuß laufen. Die Rückmeldungen aus den im Forum barrierefreies Bremen zusammengeschlossenen Behindertenverbänden zeigen, dass es zudem über die Zahl der gemeldeten Fälle hinaus offenbar eine Vielzahl von Beinahe-Unfällen gibt, die statistisch bislang nicht erfasst sein dürften.