Sie sind hier:

Umfrage zum Bedarf nach barrierefreier gynäkologischer Versorgung im Land Bremen

Situation eines Beratungsgesprächs
Foto: peakSTOCK

Im Rahmen dieser Umfrage sollen sowohl die Bedarfe an barrierefreien gynäkologischen Angeboten ermittelt, die Versorgungsangebote seitens gynäkologischer Praxen reflektiert und die Angebote der Leistungsanbieter erhoben werden. Ziel der Umfrage ist es, auf Grundlage der ermittelten Bedarfe und Angebote, Qualitätsanforderungen an die gynäkologische Versorgung von mobilitätseingeschränkten Frauen zu formulieren und langfristig Maßnahmen anzuschieben, die eine mögliche Versorgungslücke zu schließen vermögen, so diese denn besteht.

Eine rechtliche Verpflichtung zum Schließen der Versorgungslücke ergibt sich unmittelbar aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Nach Artikel 25 ist eine Gesundheitsversorgung behinderter Menschen in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Standard sicherzustellen. Insoweit ist eine gesicherte Feststellung eines potentiellen Mangels sowie die Ableitung sich daraus ergebender Maßnahmen geboten, um den Anforderungen der UN-BRK Rechnung zu tragen.
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz hat für die Auswertung der Umfrage die Zentralstelle der Landesfrauenbeauftragten (ZGF) beauftragt und begleitet die Studie. Vorbereitet und unterstützt wird die Umfrage seitens des Büros des Landesbehindertenbeauftragten. Die wissenschaftliche und datenschutzrechtliche Verantwortung für die Auswertung übernimmt die ZGF. Ihre Ansprechpartnerin in der ZGF ist die Referentin für Gesundheit Dr. Mo Urban.

Die Umfrage lief bis Dezember 2023. Aktuell wird die Umfrage ausgewertet. Mitte 2024 werden die Ergebnisse öffentlich vorgestellt.

Die Befragung richtete sich an drei Gruppen.

  • an Leistungsberechtigte, angesprochen sind mobilitätseingeschränkte Mädchen* ab 12 Jahren und Frauen*, die das Merkzeichen aG in ihrem Schwerbehindertenausweis haben und im Land Bremen wohnen.
  • an Versorgungsanbieter, angesprochen sind gynäkologische Praxen im Land Bremen.
  • an Leistungsanbieter Wohnen, angesprochen sind Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in denen unter anderem mobilitätseingeschränkte Mädchen* ab 12 Jahren und Frauen* wohnen, die das Merkzeichen aG in ihrem Schwerbehindertenausweis haben.

Ihre Mitwirkung ermöglicht die Bedarfsermittlung, sie ist jedoch nicht mit einem Versprechen zur kurzfristigen Realisierung des gewünschten Angebots verbunden. Die Teilnahme an dieser Umfrage stellte aber eine wichtige Unterstützung dar, um in Zukunft die Gesundheitsversorgung von mobilitätseingeschränkten Frauen zu verbessern. Wir bedanken uns daher ganz herzlich für Ihre Mithilfe.

Rückfragen richten Sie gerne an

  • Mo Urban
    Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF)
    Tel.: +49 421 361-3183
    E-Mail: monika.urban@frauen.bremen.de

    oder

  • Kai Baumann

    Arbeitsstab des Landesbehindertenbeauftragten
    Tel.: +49 421 361-83198
    E-Mail: kai.baumann@lbb.bremen.de