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Schlichtungsstelle der Freien Hansestadt Bremen

Herzlich Willkommen auf der Webseite der Schlichtungsstelle nach dem Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG)!

Das BremBGG hat das Ziel, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte und barrierefreie Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten.

Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder ihren Verbänden und öffentlichen Stellen außergerichtlich beizulegen.

Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos.


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Nachstehend möchten wir Ihnen erläutern, was die Schlichtungsstelle ist und wie Sie ein Schlichtungsverfahren einleiten können.

Die Schlichtungsstelle wurde im Dezember 2018 durch das novellierte Bremische Behindertengleichstellungsgesetz (nachstehend BremBGG) eingerichtet. Sie arbeitet auf Grundlage des § 22 BremBGG und der Verordnung über die Schlichtungsstelle nach dem Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz (Bremische Behindertengleichstellungsschlichtungsverordnung – BremBGleiSV) und ist bei der Dienststelle des Landesbehindertenbeauftragten der Freien Hansestadt Bremen angesiedelt.

Die schlichtenden Personen und die Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle haben am 23.06.2020 eine Geschäftsordnung beschlossen.

Die Schlichtungsstelle ist beim Landesbehindertenbeauftragten der Freien Hansestadt Bremen angesiedelt und hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen außergerichtlich beizulegen. Sie steht allen Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen sowie den verbandsklageberechtigten Verbänden der Freien Hansestadt Bremen offen. Anders als viele Gerichtsverfahren benötigt man hierfür keinen Rechtsbeistand.
Die Freie Hansestadt Bremen schafft damit eine Anlaufstelle, um Diskriminierungen und Verstöße gegen die Grundsätze der Barrierefreiheit zu beseitigen. Ziel eines Schlichtungsverfahrens ist eine gütliche Einigung zwischen zivilen Person und der jeweiligen öffentlichen Stelle. Scheitert eine Schlichtung, ist in der Regel ein nachgelagertes Gerichtsverfahren möglich.

Haben Sie den Eindruck, dass eine öffentliche Stelle der Freien Hansestadt Bremen oder Bremerhaven gegen das Benachteiligungsverbot oder Gewährleistungen der Barrierefreiheit verstößt?

Der Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens kann in Textform, zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle oder in elektronischer Form gestellt werden. Er muss eine Schilderung des Sachverhalts, das verfolgte Ziel, den Namen und die Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers und der beteiligten öffentlichen Stelle benennen.

Nutzen Sie gerne dieses Antragsformular für Ihren Schlichtungsantrag.

Folgende Kriterien führen zur Ablehnung eines Schlichtungsantrages:

  • Laufender oder abgeschlossener Gerichtsprozess mit demselben Streitgegenstand
  • Schlichtungsverfahren richtet sich nicht gegen eine öffentliche Stelle

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr Sachverhalt als Schlichtungsverfahren geltend gemacht werden kann, bitten Sie bei der Geschäftsstelle um erste Einschätzung durch die von der Bremischen Bürgerschaft ernannten Schlichter*innen. Sie haben alle die Befähigung zum Richteramt und verfügen über das Fachwissen und die Fähigkeiten zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich des BremBGG. Sie sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.
Das Schlichtungsverfahren endet mit der Einigung der Beteiligten, der Rücknahme des Schlichtungsantrags oder der Feststellung, dass keine Einigung möglich ist. Wenn keine Einigung möglich ist, endet das Schlichtungsverfahren mit der Zustellung der Bestätigung der Schlichtungsstelle an die Antragstellerin oder den Antragsteller, dass keine gütliche Einigung erzielt werden konnte.
Gerne informieren wir Sie auch persönlich über Ihre Fragen zu einem möglichen Schlichtungsverfahren. Kontaktieren Sie hierfür einfach die Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle.

Gemäß § 22 Abs. 8 BremBGG i.V.m. § 14 BremGleiSV erstellt die Schlichtungsstelle jährlich einen Tätigkeitsbereich. Sie leitet ihn dem Vorstand der Bremischen Bürgerschaft, der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport und dem Landesbehindertenbeauftragten bis zum 31. März des Folgejahres zu. Hier können Sie die Berichte herunterladen:

1. Tätigkeitsbericht – 2020 (pdf, 728.2 KB)
2. Tätigkeitsbericht – 2021 (pdf, 734.8 KB)
3. Tätigkeitsbericht – 2022 (pdf, 204.8 KB)

Kontaktdaten

Monique Birkner
Leiterin Geschäftsstelle Schlichtungsstelle
Teerhof 59
28199 Bremen
0421 361-18182
schlichtungsstelle@lbb.bremen.de