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Bewerbung auf eine Überprüfung der eigenen Webseite

Sie möchten als öffentliche Stelle eine Überprüfung Ihres Webangebots? Dann haben Sie hier die Möglichkeit, sich für eine vereinfachte Überwachung zu bewerben.

Bitte beachten Sie, dass für das folgende Jahr nur Bewerbungen bis zum Stichtag 31.08. des laufenden Jahres berücksichtigt werden können. In Ausnahmefällen werden auch noch Bewerbungen nach dem Stichtag angenommen. Ihre Bewerbung wird dem Landesteilhabebeirat vorgelegt, der die Stichprobe zur Überwachung der barrierefreien Informationstechnik jährlich beschließt.

Zum Prozess der Überwachung informieren Sie sich auf Häufige Fragen zur Überwachung

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Information zur Datenverarbeitung

Sofern Sie uns personenbezogene Daten zusenden, werden diese nur für die Beantwortung der eingehenden Meldungen und Fragen gespeichert sowie zur Durchführung eines Durchsetzungsverfahrens, eines Schlichtungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens (vgl. BremBGG §19 unter Bezugnahme auf Artikel 6 Absatz 1 a DSGVO in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 e DSGVO bzw. § 3 Absatz 1 Ziffer 2 BremDSGVOAG). Eine Übermittlung Ihrer Daten findet nicht statt. Ihre gespeicherten Daten werden bis zum Abschluss Ihres Anliegens gespeichert und dann gelöscht.