Sie möchten als öffentliche Stelle eine Überprüfung Ihres Webangebots? Dann haben Sie hier die Möglichkeit, sich für eine vereinfachte Überwachung zu bewerben.
Bitte beachten Sie, dass für das folgende Jahr nur Bewerbungen bis zum Stichtag 31.08. des laufenden Jahres berücksichtigt werden können. In Ausnahmefällen werden auch noch Bewerbungen nach dem Stichtag angenommen. Ihre Bewerbung wird dem Landesteilhabebeirat vorgelegt, der die Stichprobe zur Überwachung der barrierefreien Informationstechnik jährlich beschließt.
Zum Prozess der Überwachung informieren Sie sich auf Häufige Fragen zur Überwachung