Weitere Informationen zum Hintergrund und zum Ablauf der Überwachung der digitalen Barrierefreiheit sind zu finden in den häufigen Fragen zur Überwachung.
In der 48.Sitzung des Landesteilhabebeirats wurde die Stichprobenliste für 2026 vorgelegt.
Von den 51 überprüften digitalen Angeboten hatten 45 (88%) eine Barrierefreiheitserklärung.
17 davon waren fehlerhaft, 32 waren veraltet.
Von den 51 überprüften digitalen Angeboten war auf 32 (63%) eine Kurzvorstellung in Gebärdensprache vorhanden.
Von den 51 überprüften digitalen Angeboten war auf 36 (71%) eine Kurzvorstellung in Leichter Sprache vorhanden.
Von den 51 überprüften digitalen Angeboten hat keines vollumfänglich die Anforderungen erfüllt.
Bei der vereinfachten Überwachung wurden 21 festgelegte Anforderungen bzw. Kriterien der EN 301 549 überprüft. Zusätzlich wurden bei erkennbar groben Verstößen weitere Kriterien der WCAG auch der Stufe AAA hinzugezogen.
Insgesamt wurden 1425 Kriterien überprüft und 1372 Mängel notiert und mit 1164 Screenshots dokumentiert.
Von den 21 Kriterien, die bei allen Angeboten einheitlich geprüft worden, waren 38.72% bestanden, 17.87% im Wesentlichen bestanden, 32.66 % nicht bestanden und 10,74% nicht anwendbar.
Insgesamt erfüllten 30% der digitalen Angebote mindestens 2/3 der geprüften Anforderungen, 55% der digitalen Angebote erfüllten mindestens die Hälfte, 1 Angebot erfüllte weniger als 1/3 der Anforderungen.
Bei der eingehenden Überwachung wurden alle in Frage kommenden Anforderungen der EN 301549 und WCAG Kriterien der Stufe AAA überprüft.
Insgesamt wurden 498 Kriterien überprüft und 214 Mängel notiert und mit 181 Screenshots dokumentiert.
24.42% der geprüften Kriterien wurden bestanden, 5.94% im Wesentlichen bestanden, 21.02% nicht bestanden und 48.62% der Kriterien waren nicht anwendbar.
Insgesamt erfüllte 1 Angebot mindestens 2/3 der geprüften Anforderungen, 75% der digitalen Angebote erfüllten mindestens die Hälfte, 1 Angebot erfüllte weniger als die Hälfte der Anforderungen.
Bei der PDF-Überwachung wurden alle in Frage kommenden Anforderungen der EN 301549 überprüft.
Insgesamt wurden 144 Kriterien überprüft und 38 Mängel notiert.
Die erste Phase des dritten Überwachungszeitraums zur Barrierefreiheit von digitalen Angeboten wurde für Bremen am 31. Dezember 2025 abgeschlossen. 27 Prüfberichte wurden bereits im Juli verschickt, die restlichen 25 Berichte im Januar 2026. Zwei getestete Webangebote wurden nach den Tests zwischenzeitlich abgeschaltet. Erneut wurden sowohl Angebote der Kernverwaltung als auch von weiteren öffentlichen Stellen getestet. Alle Stellen erhielten die Prüfberichte, die vorhandene Mängel ausweisen, Empfehlungen zur Verbesserung enthalten und auf das Beratungs- und Unterstützungsangebot der Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik hinweisen. Durch das Festlegen von Fristen zur Nachbesserung der digitalen Angebote und wiederholten Kontakten zu den öffentlichen Stellen konnte eine bessere Behebung der bestehenden Barrieren durchgesetzt werden. Ziel ist hierbei stets, das allgemeine Verständnis der Mitarbeitenden und Verantwortlichen der öffentlichen Stellen zu schärfen, damit ähnliche Barrieren bei anderen nicht getesteten digitalen Angeboten ebenfalls erkannt und behoben werden können.
11 der getesteten öffentlichen Stellen nahmen bis Ende Januar 2026 das Angebot der Beratung zum Prüfbericht an, bei der im Detail alle Mängel besprochen und genau erklärt, sowie Lösungen erarbeitet werden. Vorteilhaft ist es, wenn auch die Dienstleistenden z.B. Webagenturen, zu den Beratungsgesprächen hinzugezogen werden, die ihre Erkenntnisse dann im Folgenden auch auf andere Projekte transferieren können.
Es zeigt sich, dass manche Prozesse langfristiger sind, teilweise finden auch in 2026 noch Beratungen für Tests aus den Vorjahren statt, teilweise werden jetzt Webangebote verbessert oder komplett neu gestaltet, die bereits vor Jahren getestet worden sind oder es gab noch Rückfragen zu einzelnen bemängelten Punkten aus den Vorjahren.
Durchschnittlich 52% aller aufgefundenen Barrieren sind redaktionell bedingt. D.h. selbst, wenn die Webauftritte ein technisch perfekt barrierefreies System hätten, werden redaktionell neue Barrieren verursacht. Hier zeigt sich, wie wichtig es ist, alle Redakteur*innen zu schulen, wie sie Inhalte barrierefrei gestalten können.
76% aller getesteten Angebote enthalten eine Barrierefreiheitserklärung. Jedoch war mehr als die Hälfte veraltet, bei anderen fehlten Bestandteile der Barrierefreiheitserklärung. Es zeigt sich, dass Sinn und Zweck der Erklärung zur Barrierefreiheit von den Anbietenden oft nicht verstanden wird und die Texte oft nur von anderen Webauftritten kopiert werden oder von Tools automatisiert erstellt werden.
Die Zentralstelle stellt für alle bremischen Webangebote eine Mustererklärung (docx, 28.3 KB) zur Verfügung, die nur angepasst werden muss. Auch die gesetzlich verpflichtenden Übersetzungen der Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache (docx, 26.6 KB) und in Gebärdensprache (mp4, 24.2 MB) werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Dennoch scheitern viele öffentlichen Stellen bereits an der Einbettung dieser Inhalte. Besonders oft wird vergessen, die eigenen Kontaktdaten in der Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache anzugeben.
Oder in dem Absatz zum Durchsetzungsverfahren durch die Zentralstelle wird vergessen, die Webseite und das Beschwerdeformular zu verlinken. Teilweise wird auch der Rechtsbezug falsch dargestellt und es wird auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verwiesen statt auf das für öffentliche Stellen gültige Bremische Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG).
Die Zentralstelle ist im Mai 2025 umgezogen und hat das Fax eingestellt, wir bitten darum, die Adresse in der Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache in 2026 zu aktualisieren.
Neue Adresse: Am Markt 20, 28195 Bremen
In § 7 Absatz 6 BITV 2.0 ist festgelegt, dass das Datum der Barrierefreiheitserklärung nicht älter als ein Jahr sein darf.
Es reicht in den meisten Fällen nicht, nur das Jahr hochzuzählen, sondern es muss eine kurze Kontrolle des aktuellen Stands der Barrierefreiheit erfolgen.
Dabei helfen folgende Fragen:
Die Liste der häufigsten Barrieren hat sich auch in 2026 nicht grundsätzlich geändert: Nach wie vor sind mangelnde Überschriftenstrukturen – oft fehlt entweder die Hauptüberschrift oder sie ist auf einer Seite mehrfach vorhanden – und fehlenden Betextung von interaktiven Elementen wie Schaltern und Links bei Screenreadernutzung die häufigsten Mängel. Auch die alleinige Tastaturnutzung stellt ein Problem dar, vor allem bei den Menüstrukturen und bei den mobilen Ansichten der Webauftritte. Teilweise tabbt man durch die komplette Menüstruktur, auch wenn das Menü gar nicht ausgeklappt wurde. Gerade für sehende Tastaturnutzende stellt dies eine Barriere dar. Teilweise sind Schalter nur per Maus erreichbar. Tastatur-Sprunglinks am Seitenanfang verweisen oft auf nicht fokussierbare Elemente und funktionieren so nicht. Testen Sie Ihren Webauftritt einmal komplett mit Tastatur und vertrauen Sie nicht nur auf automatisierte Testtools.
Bei den Videos stieg die Qualität der automatisiert erstellen Untertitel, dennoch ist eine manuelle Endkontrolle wichtig:. Sind alle Namen korrekt? Wurde nichts falsch transkribiert?
Bei Audioinhalten / Podcasts wird die Transkription oft vergessen.
Eine weitere Hürde – zu der auch viele Anfragen bei uns eingehen – stellt die barrierefreie Gestaltung von PDF-Dokumenten dar. Schnell werden Dokumentediese auf die Webseiten gestellt, ohne an die Barrierefreiheit zu denken. Generell wird empfohlen, Inhalte möglichst als zugänglichen Webseitentext zu veröffentlichen und PDFs nur als alternative Druckversion anzubieten. Wenn Sie PDFs (z.B. Jahresberichte) extern in Auftrag geben, beauftragen Sie eine barrierefreie Fassung. Auf unseren Webauftritt haben wir Anleitungen, wie Sie PDFs und andere Office-Dokumente barrierefrei erstellen können, für Sie zusammengetragen unter lbb.bremen.de/pdf.
Technisch ergeben sich viele Barrieren durch den mangelhaften Einsatz von aria-Attributen. Aria sollten eigentlich die Barrierefreiheit verbessern. Werden sie unsachgemäß eingesetzt, verpufft die Wirkung jedoch oder kehrt sich sogar ins Gegenteil um. Bei der Prüfung von Frameworks und Plugins wird oft deutlich, dass bei deren Entwicklung Barrierefreiheit nicht bedacht oder nicht verstanden werden. Auch beim Einsatz von Landmarks, die Seiteninhalte für bessere Nutzung strukturieren sollten, werden viele Fehler gemacht. Die
In Bezug auf das Design stellen mangelhafte Kontraste eine weitere große Barriere dar. Oft wird für die Gestaltung von Webauftritten ausschließlich auf die Farben des Logos zurückgegriffen. Sollten sich daraus jedoch mangelhafte Kontraste für Textinhalte ergeben, sollte man stattdessen kreativ werden und die Farben anderweitig für Grafikelemente ins Spiel bringen. Textinhalte, Bedienelemente, Formularelemente und auch der Tastaturfokus müssen gut erkennbar sein, damit alle das Angebot gut nutzen können.
Auch in 2026 können beispielhafte Angebote benannt werden, die insgesamt oder auch stellenweise sehr gute barrierefreie Lösungen aufweisen, hier kann gerne „technisch abgeguckt“ werden.
Das Jobcenter Bremen wurde 2025 wiederholt getestet und konnte alle im Vorjahr gefundenen Barrieren beheben. Es sind nur noch geringe Mängel bei der Linkbetextung und bei den zur Verfügung gestellten PDFs vorhanden.
Auch die wiederholt getesteten Angebote Schwankhalle, die Bremer Pflegestützpunkte, das Lidice-Haus und die Zeitleiste Uni Bremen konnten sich nach dem Beratungsprozess extrem verbessern und nahezu alle Barrieren abbauen.
Das OZG-Verfahren zur digitalen Baugenehmigung unter der Federführung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wies ebenfalls nur noch wenige Barrieren auf, die zur Zeit behoben werden.
Bei der Formularanwendung MACH formsolutions (beispielhaft hatten wir die Umschreibung einer Grabstätte getestet) handelt es sich um einen Formularbaukasten mit nur noch sehr wenigen Barrieren. Es stellt eine Best Practice Lösung für die Eingabe des Geburtsdatums und für die Kennzeichnung von Radiobutton-Gruppens dar. Insgesamt sind die Formulare klar aufgebaut und gut verständlich. Die Fehlermeldungen sind fast alle gut zugänglich und verständlich. Die Übersicht und Auswahl der Optionen am Ende des Formulars sind sehr gut erklärt. Per Screenreader ist die Anwendung gut nutzbar.
Technisch ist eine sehr gute Grundlage vorhanden, Barrieren könnten noch redaktionell entstehen, wenn Formulare nicht verständlich strukturiert angelegt oder betextet werden.
Gesundheit Nord wurde eingehend getestet, d.h. hier wurden alle erforderlichen Kriterien der EN 301 549 überprüft. Entsprechend wurden viele Barrieren aufgedeckt, was bei der Größe und Komplexität des Angebots nicht verwundert. Dennoch hat der Webauftritt eine sehr robuste technische Grundlage. Sollten alle Mängel behoben werden, was sich nach dem Wiederholungstest 2026 herausstellen wird, wäre dies ebenfalls ein Best Practice Beispiel. Positiv aufgefallen ist uns bei diesem Webangebot, dass versucht wurde, medizinische Maßnahmen und Fremdworte einfach und verständlich zu beschreiben. Teilweise sind diese Texte durch Schachtelsätze noch immer schwer lesbar. Aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung!