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PM: 2009/04 - Inkrafttreten der UN-Konvention

Inkrafttreten der UN-Konvention

Nach dem im Dezember 2008 der Bundestag und der Bundesrat dem "Ratifikationsgesetz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" zugestimmt haben, sind seit vergangenen Donnerstag (26.03.2009) für Verwaltung, Politik und für die Gerichte in Deutschland die Vorgaben der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen völkerrechtlich verbindlich.
Die UN-Konvention basiert auf den zentralen Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen und konkretisiert die dort verankerten Menschenrechte auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung.

"Ich begrüße die Ratifizierung, mit der neue Maßstäbe für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des täglichen Lebens gesetzt werden", so der Landesbehindertenbeauftragte Dr. Joachim Steinbrück.
Er betont, dass mit der Konvention in Deutschland der Begriff der Inklusion eingeführt wird. In einem inklusiven Schulsystem würden künftig Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam miteinander und voneinander lernen.
In Artikel 24 des Übereinkommens erkennen die Vertragsstaaten das Recht von Menschen mit Behinderungen auf diskriminierungsfreie Bildung an und gewährleisten ein integratives Bildungssystem (Originaltext: "inclusive education system") auf allen Ebenen.
Die Bundesländer sind verpflichtet, die sich aus Art. 24 ergebenen Anforderungen bei der Ausgestaltung ihres jeweiligen Schul- und Hochschulsystems sowie der Lehreraus- und Fortbildung umzusetzen.
Auch das Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes, das noch im Sommer dieses Jahres verabschiedet werden soll, wird den Anforderungen des Art. 24 des UN- Übereinkommens gerecht werden müssen.

Aus aktuellem Anlass hat der Landesbehindertenbeauftragte zu einer Veranstaltung am 12.03.2009 eingeladen. Über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen im Festsaal der Bremischen Bürgerschaft zusammen, um auf der Konferenz verschiedene Aspekte der Integration und Inklusion in der Schule zu problematisieren und derzeit bestehende Probleme und Handlungsfelder zu benennen.
Diskutiert wurden nach Fachvorträgen z.B. von Prof. Dr. Wocken und zahlreichen vorgetragenen Praxisberichten, was die Konsequenzen und Perspektiven zur Umsetzung des Art. 24 für die in Bremen anstehende Schulreform sind und wie das Recht auf inklusive Bildung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung konkret ausgestaltet werden kann.

Darüber hinaus wurde erörtert, wie die Erfahrungen eines gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung im In- und Ausland aussehen sowie welche Voraussetzungen die allgemeine Schule erfüllen muss, um ihrer Verpflichtung einer inklusiven Bildung und Erziehung aller Kinder und Jugendlichen zu entsprechen.
Dr. Steinbrück fordert diesbezüglich mehr Mut, um behinderte und nichtbehinderte Kinder an Bremer Schulen mehr als bisher gemeinsam zu unterrichten.

Gesetzgebung und Politik stehen in Deutschland, aber auch hier in Bremen, vor einer großen Herausforderung. Dr. Steinbrück sieht Umsetzungs- und Handlungsbedarf in sehr vielen Bereichen und hofft, dass die Impulse dieser Behindertenrechtskonvention ganz konkret für die Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft genutzt werden.

"Nun müssen sich die bestehenden Lebensbedingungen von behinderten Menschen an der Konvention messen lassen und auf den Prüfstand gestellt werden" so der Landesbehindertenbeauftragte weiter.
Ein weiterer Teil der Konvention ist neben dem Bildungsbereich die Herstellung von Barrierefreiheit, etwa bei der Kommunikation und Information, dem Verkehr und Mobilität oder beim Bauen und Wohnen. Deshalb hat der Landesbehindertenbeauftragte in seiner Stellungnahme zur geplanten Neufassung der Landesbauordnung auch deutlich gemacht, dass die entsprechende Regelung der UN-Konvention bei der Gesetzesnovellierung berücksichtigt werden muss.

Vor diesem Hintergrund hat der Landesbehindertenbeauftragte im Februar in einem Schreiben an die Senatoren angeregt, Mittel aus dem Konjunkturprogramm II gezielt für den Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum einzusetzen (siehe die LBB-Pressemitteilung: http://www.behindertenbeauftragter.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen55.c.2282.de&font=0).

Der Landesbehindertenbeauftragte plant die Konvention und ihre Auswirkungen in Bremen bekannter zu machen, den Umsetzungsprozess anzustoßen und zu begleiten, damit dieses Übereinkommen auch tatsächlich im Alltag die Teilhabe und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen verbessert. Es müssen noch viele Schritte unternommen werden, um allen Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe und unabhängige Lebensführung in allen Bereichen des Lebens zu gewährleisten“, so Dr. Steinbrück abschliessend.