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  • 2014/01 - 5 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland und Bremen

2014/01 - 5 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland und Bremen

Am 26. März 2009 ist die Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland in Kraft getreten. Für Bremens Landesbehindertenbeauftragten Dr. Joachim Steinbrück fällt die Bilanz gemischt aus: "Mit seiner Schulreform im Jahr 2009 hat Bremen die Weichen in Richtung auf ein inklusives Schulsystem gestellt. Damit trägt die bremische Schulpolitik den Anforderungen des Art. 24 BRK Rechnung, ein inklusives Bildungssystem zu gewährleisten. Der Reformprozess muss aber dauerhaft und vor allem auch ressourcenmäßig besser abgesichert werden."

In anderen politischen Handlungsfeldern wird die BRK im Land Bremen jedoch noch nicht umgesetzt. Ein Defizit sieht der Landesbehindertenbeauftragte z.B. bei dem schrittweisen und systematischen Abbau von Barrieren im Bestand: "Nach Art. 9 BRK sind die Vertragsstaaten und damit auch das Land sowie die Stadtgemeinde Bremen auch dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Feststellung und Beseitigung bestehender Zugangshindernisse und barrieren zu ergreifen. Hierfür müssen kontinuierlich Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt und ein Konzept zum systematischen Abbau von Bestandsbarrieren entwickelt werden."

"Hieran fehlt es jedoch bisher. Allerdings hoffe ich, dass der Aktionsplan zur BRK, der zur Zeit erarbeitet wird, u.a. auch Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum enthalten wird", so Steinbrück ergänzend zu diesem Punkt.

Auf Bundesebene hält Bremens Landesbehindertenbeauftragter im Lichte der BRK die Schaffung eines Teilhabegesetzes für notwendig: "Die Reform der Eingliederungshilfe auf Bundesebene, die 2016 verabschiedet werden soll, darf nicht nur die finanzielle Entlastung der Gemeinden im Blick haben. Sie muss vielmehr auch deutliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung bringen. So muss endlich auch das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Sparen anerkannt werden, um für Familie, Alter und Notfälle vorzusorgen. Leistungen der Eingliederungshilfe dürfen zukünftig deshalb nicht mehr vom Einkommen und Vermögen abhängig gemacht werden. Notwendig sind darüber hinaus ein Bundesteilhabegeld sowie bundeseinheitliche Kriterien für die Bedarfsfeststellung."

Im Rahmen einer Fachtagung am 17.02.2014 vereinbarten die Landesbehindertenbeauftragten, die Bundesbeauftragte, Verena Bentele, und der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS), Matthias Münning, konkrete Schritte zur Begleitung der Reform der Eingliederungshilfe:

  • Die Bundesbehindertenbeauftragte, die Landesbehindertenbeauftragten und die BAGüS richten eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Begleitung des Umsetzungsprozesses ein
  • Das neue Teilhaberecht soll im Rahmen des Sozialgesetzbuches IX geregelt und spätestens 2016 beschlossen werden
  • Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bei der Hilfe zur Pflege und in der Pflegeversicherung wird angestrebt

;[Menschen mit Behinderungen sollen künftig Beratung aus einer Hand bekommen

"Als Behindertenbeauftragter des Landes Bremen werde ich mich an der Arbeit der gemeinsamen Arbeitsgruppe mit der BAGÜS beteiligen, und ich hoffe, dass auch der Senat die Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes im Interesse von Menschen mit Behinderung auf Bundesebene tatkräftig unterstützen wird", erklärt Joachim Steinbrück abschließend.