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Im April wurde Arne Frankenstein als LBB im Rahmen einer mündlichen Anhörung des Petitionsausschusses der Bremischen Bürgerschaft zur geplanten Umgestaltung der Domsheide um Stellungnahme gebeten. Die Petition, die maßgeblich von den Bremischen Behindertenverbänden mitinitiiert worden ist, fordert eine gebündelte Haltestelle auf der Domsheide im Bereich zwischen Glocke und Altem Postamt.
Der LBB hat im Rahmen der Anhörung seine dem Senat seit langem bekannte Position noch einmal detailliert begründet. Rechtlich fordern unterschiedliche Rechtsquellen, u.a. das Bremische Landesstraßengesetz, das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz und das Personenbeförderungsgesetz des Bundes, die umfassende Herstellung von Barrierefreiheit im Zuge eines solchen Umbaus. Diese Vorgaben umfassen nicht nur die Haltestellen selbst, sondern auch die bauliche und infrastrukturelle Umgebung. Demgemäß müssen auch die Wegebeziehungen zwischen den Teilhaltestellen in die Betrachtung einbezogen werden.
Der LBB ist der Ansicht, dass die vom Senat nunmehr zur Planungsgrundlage erklärte Variante 2.3 (geteilte Haltestellen) den Anforderungen an die Barrierefreiheit in einer Gesamtschau nicht genügt, da die Wegebeziehungen zwischen den Teilhaltestellen zu lang, zu unübersichtlich und zu steil sind. Sie stellen eine besondere Erschwernis für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen dar. Aus diesen Gründen dürfte die Variante 2.3 nach den gegenwärtigen Erkenntnissen in einem Planfeststellungsverfahren nach Ansicht des LBB keinen Bestand haben.
Vor diesem Hintergrund hat der LBB die Empfehlung ausgesprochen, wieder in einen „Koproduktionsprozess“ einzusteigen, der sicherstellt, dass die Schwerpunktthemen der städtebaulichen Entwicklung ebenso wie die Belange des Konzerthauses „Die Glocke“, aber insbesondere auch diejenigen mobilitätsbeeinträchtigter Menschen in der weiteren Planung zur Domsheide planungsleitend berücksichtigt werden. Diesem Anspruch genügt die gegenwärtig verfolgte Planung seiner Ansicht nach nicht.
Sollte ein solcher Prozess nicht vorgesehen werden oder aus anderen Gründen scheitern, hat der LBB angekündigt, seine Zustimmung zu einem Planfeststellungsbeschluss, der die Variante 2.3 umsetzt, nicht zu erteilen und sich vorbehalten, weitere rechtliche Schritte zu prüfen.
Die Entscheidung des Petitionsausschusses über den weiteren Umgang mit der Petition steht noch aus. Einstweilen hat der Senat angekündigt, weiterhin an der Variante 2.3 festzuhalten.
Vor einiger Zeit haben sich zwei Privatpersonen gegenüber dem Petitionsausschuss dafür stark gemacht, in öffentlichen Einrichtungen Bremens vermehrt Lademöglichkeiten für E-Rollstühle anzubieten. Daraufhin hat die Bremer Stadtbibliothek den LBB proaktiv gefragt, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um eine solche Lademöglichkeit anbieten zu können. Im letzten Jahr haben wir an einem Freitagmittag hierzu eine Begehung in der Zentralbibliothek am Wall durchgeführt und uns mit der Leiterin der Zentralbibliothek, Tina Echterdiek, ausgetauscht. Ohne viel Aufwand hat die Zentralbibliothek eine solche Lademöglichkeit hergerichtet. Die Nutzung ist kostenfrei. Eine schöne Möglichkeit sich währenddessen die Zeit zu vertreiben sind die unzähligen Bücher, Zeitschriften und viele weitere Angebote! Auch eine barrierefreie Toilette ist vorhanden und im Foyer des Forums am Walls gibt es die Möglichkeit der Verköstigung, welche man auch unter Berücksichtigung der Geruchsbelästigung in der Zentralbibliothek genießen darf. Schaut doch einmal vorbei. Ein Leuchtturmprojekt wie wir finden!
Wenn Sie als öffentliche Einrichtung jetzt aufmerksam auf diese Thematik geworden sind, sprechen Sie uns gerne an!
Im Mai 2023 fand die 17. Regionalkonferenz der Bundesarchitektenkammer im Kwadrat in Bremen statt. Überschrift der Veranstaltung: "„Inklusiv gestalten im Quartier“".
Die Veranstaltung wurde ferner in Kooperation mit der Architektenkammer Bremen, dem Bundesbehindertenbeauftragten sowie dem Landesbehindertenbeauftragten der Freien Hansestatd Bremen durchgeführt. Im Eröffnungstalk berichtete Arne Frankenstein von seinen Erfahrungen . Auf welche Barrieren er täglich stößt und was in Quartieren verbesserungswürdig ist. Er sagt „im Quartier muss es funktionieren, Quartiere müssen barrierefrei sein. Dort leben die Menschen schließlich“.
Welche Herausforderungen sich im Umgang mit schwierigen Gebäuden und Bestandsquartieren ergeben und mit welchen guten Ideen diese nachhaltig, klimagerecht und barrierefrei im Sinne einer gelungenen Inklusion umgestaltet werden können, wurde durch einen Impulsvortrag, Best-Practice-Beispiele aus Bremen, Bremerhaven und Hannover. Vorgestellt wurde zudem die Beratungsstelle für barrierefreies Bauen in Bremen kom.fort e.V.. Durch den Nachmittag führte ZDF-Sportjournalistin Katrin Müller-Hohenstein.
Aus Anlass der aktuellen Koalitionsverhandlungen zur Bildung eines neuen Senats und zur Entscheidung der Umgestaltung des Verkehrsknotenpunkts Domsheide sowie über die Linienführung der Straßenbahn haben sich Arne Frankenstein und das Forum Barrierefreies Bremen (FORUM) am 5. Juni mit einem Schreiben an den Bürgermeister gewandt.
Der LBB und das FORUM fordern vom künftigen Senat, dass er sich bei den Entscheidungen über die Gestaltung der Domsheide sowie über die Linienführung der Straßenbahn konsequent an den Vorgaben der Barrierefreiheit orientiert. Dies ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Bremen ein lebendiges Zentrum für alle entwickeln und damit den selbst formulierten Anspruch erfüllen kann. Entscheidend ist, dass für die jeweils diskutierten Varianten zur Linienführung der Straßenbahn sowie zur Umgestaltung der Domsheide stets eine Bewertung der Barrierefreiheit erfolge und jede Planungsvariante ausscheide, die die gesetzlichen Anforderungen nicht erfülle.
Eine Gestaltung muss den unterschiedlichen Belangen behinderter Menschen Rechnung tragen. Sie muss sowohl Orientierung für blinde und sehbehinderte Menschen liefern als auch kurze Wege gewährleisten, damit Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen ohne besondere Erschwernis umsteigen können.
Die inklusive Gestaltung von Stadtraum und Wohnungen leistet einen bedeutenden Beitrag zur eigenständigen Lebensführung von behinderten Menschen und älteren Mitbürger:innen. Anhand von Best Practice-Beispielen aus den Ländern Bremen und Niedersachsen wird am 25. Mai von 14:00 bis 18:00 Uhr im Kwadrat vorgestellt und diskutiert, welche Bedarfe für behinderte Menschen in Quartieren bestehen und welche Verbesserungen umgesetzt werden können.
Immer mal wieder schaut sich der Landesbehindertenbeauftragte Situationen direkt vor Ort an.
Hier zum Beispiel im September 2022 die Vahr.
Video Ortsbegehung in der Vahr
Im Dezember 2022 war die Seniorenvertretung zu Gast beim Landesbehindertenbeauftragten:
Es war ein sehr informatives Treffen, bei dem das Thema "Barrierefreie und Seniorengerechte Stadt" im Mittelpunkt stand. Gerade auch ältere Menschen stehen im Alltag oft vor Problemen, die auch behinderte Menschen gut kennen. Beim Einkauf sind Geschäfte teilweise nicht barrierefrei zugänglich, die Gänge sind zu eng oder es fehlen ausreichend Toiletten für einen entspannten Besuch der Innenstadt.
Arne Frankenstein und die Seniorenvertretung haben vereinbart, in 2023 gemeinsam für eine barrierefreie und seniorengerechte Stadt noch stärker aktiv zu werden. An ein passenden Format wird aktuell gearbeitet.
Im Sommer 2021 bezog der Landesbehindertenbeauftragte zu den Qualitätsanforderungen "Straßengebundener ÖPNV" sowie "Haltestellen“ Stellung. Zum Abschluss betont der Beauftragte, dass die Herstellung vollständiger Mobilitätsketten eine herausgehobene Bedeutung einnehmen muss. Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier (pdf, 240.3 KB).
Der Landesbehindertenbeauftragte und das Forum barrierefreies Bremen beteiligen sich in einer gemeinsamen Stellungnahme, welche unter anderem an Bürgermeister Dr. Bovenschulte und Bürgermeisterin Dr. Schaefer gerichtet ist, an der derzeitigen Diskussion zum Thema Umgestaltung Domsheide und fordern die Berücksichtigung der Barrierefreiheit ein.
Für Menschen mit Behinderungen ist es unabdingbar, einen für sie geeigneten Parkplatz in unmittelbarer Nähe ihres Fahrtziels zur Verfügung zu haben und diesen auch gut erkennbar und barrierefrei nutzen können. Zu schmale Behindertenparkplätze werden den Bedürfnissen der betroffenen Menschen nicht gerecht. Eine Übersicht über die bereits vorhandenen Parkplätze liegt bisher nur in Teilen vor. Zum Stand der Dinge möchten wir auf folgende Vorlagen verweisen:
Am 1. März 2016 hat der Senat die Neufassung der "Richtlinie zur barrierefreien Gestaltung baulicher Anlagen des öffentlichen Verkehrsraums, öffentlicher Grünanlagen und öffentlicher Spiel- und Sportstätten" verabschiedet. Die Richtlinie regelt auf Grundlage des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz nach welchen technischen Vorgaben diese baulichen Anlagen barrierefrei herzustellen sind.
Erfolg für den Landesbehindertenbeauftragten - Carsharinganbieter "cambio" erhöht seine Fahrzeugflotte an Automatikgetriebe.
Vor eineinhalb Jahren fanden die ersten Gespräche zwischen Joachim Steinbrück und der Cambio-Geschäftsführerin, Kerstin Homrighausen statt. Von Anfang an betonte der Beauftragte, dass aus seiner Sicht ein Carsharing-Konzept auch die Teilhabe von Menschen mit einer Beeinträchtigung beinhalten muss. Die Forderung resultiert daraus, dass es Personen gibt, welche aufgrund einer Beeinträchtigung einzig Automatikgetriebe bedienen können. Ende Juni 2015 hat cambio Bremen nun sechs weitere Automatikfahrzeuge ins Angebot aufgenommen.