Sie sind hier:

Staatenberichtsprüfung 2015

Nach Artikel 35 der UN-BRK ist jeder Vertragsstaat dazu verpflichtet, in vorgegebenen Zeitabständen einen Staatenbericht zum Umsetzungsstand der UN-BRK im eigenen Land dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen vorzulegen. Beinahe fristgerecht ist die Bundesrepublik Deutschland der Verpflichtung nachgekommen und hat ihren Erstbericht im Jahr 2011 dem UN-Ausschuss vorgelegt. Nach dem sich der UN-Ausschuss mit dem Bericht intensiv beschäftigt und weitere Ergänzungsfragen der Bundesrepublik gestellt hat, fand im März 2015 die abschließende deutsche Staatenberichtsprüfung in Genf statt.

"Die Umsetzung der UN-BRK auf Bundes- und Landesebene. Was kommt nach der deutschen Staatenberichtsprüfung vor dem UN-Fachausschuss in Genf?“

Am 20. Juli 2015 fand eine über die Bremer Landesgrenzen hinaus viel beachtete Veranstaltung in der Bürgerschaft statt. Auf Einladung von Joachim Steinbrück haben sich mehr als 170 TeilnehmerInnen mit der Frage beschäftigt, wie es mit der Umsetzung der UN-BRK nach der deutschen Staatenberichtsprüfung auf Bundes- und Landesebene weitergeht. Unter anderem die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele, bezog zur Berichtsprüfung Stellung. Beachten Sie auch die weiteren Infos zur Veranstaltung.

Informationen zur deutschen Staatenberichtsprüfung vor dem UN-Fachausschuss